Betriebliche Altersvorsorge: Sichern Sie Ihre Zukunft und die Ihrer Mitarbeitenden

Ein Versprechen für die Zukunft

Begeisterte Mitarbeitende heute, sind eine gute Basis dafür,

dass heutige Noch-Nicht-Mitarbeitende

morgen Mitarbeitende werden,

die am liebsten gestern schon da gewesen wären

und auch viel länger als bis übermorgen bleiben.

 

Warum betriebliche Altersvorsorge (bAV)? In der heutigen schnelllebigen Arbeitswelt ist die betriebliche Altersvorsorge nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Ihren Mitarbeitern, sondern auch ein strategisches Instrument, um Ihr Unternehmen als bevorzugten Arbeitgeber zu positionieren. Es geht dabei um mehr als nur finanzielle Sicherheit im Alter; es geht um das Engagement Ihres Unternehmens für das langfristige Wohlergehen Ihrer Belegschaft.

  • Finanzielle Sicherheit für Ihre Mitarbeitende
  • Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmende
  • Stärkung der Mitarbeitendenbindung und -motivation
  • Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber
betriebliche Altersvorsorge bAV aus Arbeitgebersicht - SaFiVe Versicherungsmakler Aschaffenburg

Referenzkunden

Unser Vorgehen:

Analyse des Ist-Zustands im Unternehmen

  • Prüfung übernommener Verträge sowie vollständige Digitalisierung für zukünftige Entlastung von Änderungs- oder Informationsvorgängen.
  • Wir erfüllen für Sie ohne Zusatzkosten das Nachweisgesetz
  • Prüfung und wenn notwendig, Vervollständigung der Dokumentation in der Personalakte (Entgeltumwandlungsvereinbarung etc.)

Entwicklung und Umsetzung eines ganzheitlichen Lösungsmodells…

…unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetztes

  • Einrichtung, Aufbau und Umsetzung moderner bAV-Versorgungswerke unter Erfüllung der gesetzlichen Zuschüsse und Umsetzung von Tarifverträgen
  • Digitalisierung der gesamten Prozesse für den Arbeitgeber – Entlastung der Personalabteilung
  • Entwicklung und Einbindung von Benefitmodellen und Tantiemen-Lösungen oder Matching-Modellen wie der betrieblichen Krankenversicherung
  • Installation von Versorgungsordnungen

Unterstützung der Verwaltungsprozesse und Prozesssteuerung

Unsere starke Vernetzung mit Juristen, Steuerberatern und Partnern im Bereich Assetmanagement sorgt dafür, dass kein Aspekt unberücksichtigt bleibt.

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Lassen Sie uns die Herausforderungen dieser Zeit gemeinsam angehen

 

In der Zusammenarbeit

Schaffen die kleinsten Momente

oft die nachhaltigsten

positiven Erinnerungen!

Unsere Leistungen

  • Wir unterstützen Sie bei der Einführung oder der Neuorganisation der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Betrieb.
  • Wir analysieren ausführlich die Situation in Ihrem Unternehmen und bieten ein angepasstes Lösungskonzept.
  • Wir beraten zu jedem Durchführungsweg der bAV und bauen diese in Ihrem Betrieb auf – mit klarem Kommunikations- und Betreuungskonzept sowie lückenloser Beratung.

Nehmen Sie die Zukunft in Ihre Hand

Investieren Sie in die Zukunft Ihrer Mitarbeitenden und stärken Sie gleichzeitig Ihr Unternehmen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, ein attraktives und nachhaltiges System der betrieblichen Altersvorsorge aufzubauen.

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Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen

Wir bieten maßgeschneiderte Konzepte für die betriebliche Altersvorsorge bAV, die nicht nur flexibel, sondern auch kosteneffizient sind. Unsere Experten arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um die perfekte Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden zu finden.

Ihr Unternehmens-Check zur bAV

Direktversicherung

Ein Klassiker und doch gilt sie als die »moderne« bAV. Sie überzeugt durch Steuervorteile und Flexibilität. Ideal für Arbeitnehmende und Arbeitgeber gleichermaßen.

Pensionskasse

Sorgen Sie mit einem bewährten und sicheren Instrument für die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden vor, das individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

Unterstützungskasse

Eine attraktive Möglichkeit, höhere Betriebsrenten zu finanzieren, ohne das Unternehmensvermögen direkt zu belasten.

Pensionsfonds

Modern, flexibel und renditeorientiert – der Pensionsfonds bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für eine zukunftssichere Altersvorsorge.

Fragen und Antworten:

Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eingerichtet wird. Sie ist eine der fünf Säulen der Alterssicherung in Deutschland und soll die gesetzliche Rentenversicherung ergänzen. Arbeitgeber können verschiedene Durchführungswege wählen, um die bAV anzubieten, darunter Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und die Direktzusage.

Welche Vorteile bietet die bAV für Arbeitgeber?

– Sie stärkt die Mitarbeitendenbindung und steigert die Attraktivität als Arbeitgeber.

– Sie ermöglicht steuerliche Vorteile, da Beiträge zur bAV als Betriebsausgaben absetzbar sind.

– Sie unterstützt die Mitarbeitermotivation durch zusätzliche Altersvorsorgeleistungen.

Sind Arbeitgeber zur Einrichtung einer bAV verpflichtet?

Arbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine bAV anzubieten. Sobald sie jedoch eine bAV einrichten, gelten bestimmte gesetzliche Anforderungen, wie z.B. die Unverfallbarkeit von Anwartschaften und Informationspflichten gegenüber den Mitarbeitern. Zudem besteht für Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der bAV.

Welche Durchführungswege gibt es für die bAV?

Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Jeder Weg hat spezifische Merkmale, steuerliche Implikationen und Verwaltungsaufwände. Die Wahl des Durchführungsweges hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Unternehmens, die finanziellen Möglichkeiten und die Präferenzen in Bezug auf die Verwaltung der bAV.

Was passiert mit der bAV, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt?

Nach dem Ausscheiden eines Mitarbeitenden aus dem Unternehmen bleibt die Anwartschaft auf die betriebliche Altersversorgung unter bestimmten Bedingungen erhalten (Unverfallbarkeit). Die genauen Bedingungen hängen von der Art der bAV, dem Alter des Mitarbeitenden und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Bei vielen Durchführungswegen ist es zudem möglich, die bAV bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen und beim neuen Arbeitgeber fortzuführen.

Was kostet die bAV den Arbeitgeber?

Die Kosten für den Arbeitgeber hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem gewählten Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds etc.), der Höhe der Beiträge und den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. In der Regel trägt der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die bAV.

Gibt es besser Möglichkeiten oder andere als die betriebliche Altersvorsorge?

Es gibt verschiedene Formen der Altersvorsorge, wie z.B. private Rentenversicherungen, Riester-Rente oder Rürup-Rente. Die bAV ist jedoch eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, da sie oft steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile bietet.

Muss ich als Arbeitgeber eine bAV anbieten und was ist wenn nicht?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich, ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Diese Verpflichtung gilt seit dem 1. Januar 2019. Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern entweder eine reine Beitragszusage oder eine Entgeltumwandlung anbieten.

Sollte ein Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann dies verschiedene Konsequenzen haben, darunter:

Bußgelder: Verstöße gegen die Pflicht zur bAV können mit Bußgeldern geahndet werden. Die genaue Höhe der Bußgelder kann je nach Einzelfall und den Bestimmungen des BRSG variieren.
Schadensersatzansprüche von Mitarbeitern: Wenn ein Arbeitgeber die Pflicht zur bAV missachtet und dadurch ein Vermögensschaden für den Mitarbeiter entsteht, kann dieser Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese könnten beispielsweise aus entgangenen Versorgungsleistungen resultieren.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Erleichterungen von der Verpflichtung zur bAV, insbesondere für kleine Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern. Es ist daher ratsam, sich über die genauen rechtlichen Anforderungen und Ausnahmen im BRSG zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Müssen geringfügig Beschäftige auch ein bAV-Angebot bekommen?

Ja, auch geringfügig Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind.

Bringt die bAV Risiken für den Arbeitgeber?

Die betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber Risiken mit sich bringen, z.B. durch schwankende Kapitalmärkte oder steigende Lebenserwartung der Versicherten. Um diese Risiken zu minimieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. die Auswahl eines soliden Durchführungswegs oder das Abschließen entsprechender Versicherungen.

Ist die bAV besser als die bKV?

Die bAV und bKV sind zwei verschiedene Formen der betrieblichen Sozialleistungen. Die bAV dient der Altersvorsorge, während die bKV – betriebliche Krankenversicherung – die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter unterstützt. Es ist schwer zu sagen, welche besser ist, da es stark von den individuellen Bedürfnissen und der Situation des Unternehmens abhängt. Eine bKV kann jedoch dazu beitragen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, während eine bAV die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber erhöhen kann.

In welchem Bereich ist die bAV-Förderung des AN für den Arbeitgeber kostenneutral?

Ein Zuschuss von 20-25% kann die bAV kostenneutral für den Arbeitgeber machen.

Gerne beantworte ich auch Ihre Fragen rund um das Thema Versicherungen und Finanzen. Ich freue mich auf Ihr Anliegen.

Was ist eine Versorgungsordnung?

Eine Versorgungsordnung ist ein Regelwerk im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV), das die Einzelheiten der Versorgungszusagen eines Arbeitgebers an seine Mitarbeitenden festlegt. Sie ist ein zentrales Dokument, das sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist, da sie die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung detailliert beschreibt. Die Versorgungsordnung konkretisiert die Bedingungen, unter denen Leistungen gewährt werden, und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

 

Wesentliche Inhalte einer Versorgungsordnung:

  • Geltungsbereich: Definition, welche Mitarbeitende oder Mitarbeitendengruppen anspruchsberechtigt sind.
  • Finanzierung: Informationen, ob es sich um eine arbeitgeberfinanzierte, eine arbeitnehmendenfinanzierte oder eine gemischte Finanzierung handelt.
  • Leistungsarten: Detaillierte Beschreibung der Versorgungsleistungen (z.B. Altersrente, Invalidenrente, Hinterbliebenenrente).
  • Voraussetzungen für den Leistungsanspruch: Festlegung der Bedingungen, unter denen Ansprüche erworben werden (z.B. Wartezeiten, Mindestbetriebszugehörigkeit).
  • Beitragsgestaltung: Informationen über Beitragshöhen, -anpassungen und -zahlungsmodalitäten.
  • Leistungsdurchführung: Ausführungen darüber, wie und durch wen die Versorgungsleistungen erbracht werden (z.B. über Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds).
  • Anpassungsmechanismen: Regeln zur Anpassung der Leistungen an die wirtschaftliche Entwicklung oder Inflation.
  • Übertragbarkeit und Unverfallbarkeit: Regelungen zur Mitnahme erworbener Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel und zur Unverfallbarkeit von Ansprüchen.
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Erläuterung der steuerlichen Aspekte und der Sozialversicherungsbeiträge im Kontext der betrieblichen Altersversorgung.
Betriebliche Altersversorgung - Gesetzesänderung verpflichtender Arbeitgeberanteil

Bedeutung der Versorgungsordnung

Die Versorgungsordnung bietet Transparenz und Rechtssicherheit für beide Parteien. Für den Arbeitnehmer stellt sie eine wichtige Informationsquelle über seine Ansprüche und Pflichten dar. Für den Arbeitgeber ist sie ein Instrument zur Gestaltung und Steuerung der betrieblichen Altersversorgung sowie zur Erfüllung seiner Informationspflichten gegenüber den Arbeitnehmern.

Für die Versorgungsordnung gibt es zwar keine Pflicht, aber eine dringende Empfehlung, um Klarheit nach außen und nach innen zu den Mitarbeitenden darzustellen. 

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist es wichtig, dass die Versorgungsordnung sorgfältig ausgearbeitet wird, um spätere Missverständnisse oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit Rechtsexperten und spezialisierten Beratern entwickelt, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und eine faire sowie nachhaltige Versorgungslösung zu gewährleisten.

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