Zahnzusatzversicherung
»Lachen ist Leben und umgekehrt« – Oscar Wilde
Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen decken die Kosten für viele zahnmedizinische Leistungen wie Brücken, Kronen und Inlays nur ungenügend ab. Jeder Versicherte kann daher als private Zusatzversicherung eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Durch diese werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erweitert. Nicht nur bei Zahnersatz, sondern auch bei Prophylaxe, Füllungen und schmerzstillenden Maßnahmen. Eine Zahnzusatzversicherung ist damit die beste Lösung, um Ihre Versorgungslücke zu verringern oder zu schließen.
Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung
Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung deckt die Bereiche Zahnersatz und -behandlung, Prophylaxe sowie Kieferorthopädie ab. Die einzelnen Tarife unterscheiden sich stark in diesen Leistungsbereichen. Außerdem lassen sich bestimmte Bausteine separat versichern, zum Beispiel nur Zahnersatz oder Prophylaxe.
Diese Leistungsbereiche deckt eine gute Zahnversicherung ab:
Zahnersatz
Die wichtigste Leistung bei einer Zahnversicherung ist die Erstattung der Kosten für Zahnersatz. Denn Brücken, Kronen, Prothesen und Implantate sind teuer und die Krankenkassen beteiligen sich nur mit einem geringen Festzuschuss. Mit einer Zahnversicherung lässt sich der Eigenanteil erheblich senken. So gibt es Tarife, die zwischen 50 und 100 Prozent der Kosten übernehmen.
Zahnbehandlungen
Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für eine Wurzelbehandlung nur, wenn es sich um einen erhaltungswürdigen Zahn handelt. Und auch bei der Parodontosebehandlung muss eine bestimmte Taschentiefe vorliegen, damit die Kasse für die Aufwendungen aufkommt. Leistungsstarke Zahnversicherungen zahlen für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Zudem übernehmen sie die Kosten für hochwertige Zahnfüllungen aus zahnfarbenem Kunststoff oder Keramik.
Zahnprophylaxe
Prophylaxemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV. Allerdings lassen sich die Kosten mit einer privaten Zahnzusatzversicherung absichern. Dabei übernimmt der Versicherer einen festen Betrag im Kalenderjahr oder einen prozentualen Anteil für Prophylaxe.
Kieferorthopädie (bei Kindern)
Kieferorthopädie ist der wichtigste Leistungsbaustein für Kinder. Denn die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nur an den Kosten für eine Zahnspange, wenn eine schwere Kieferfehlstellung (KIG 3-5) vorliegt. Bei einer leichten Fehlstellung mit KIG 1-2, die meist ebenfalls behandlungsbedürftig ist, kommt die GKV nicht auf.
Gute Tarife leisten bei KIG 1-5 für hochwertige Versorgung wie Brackets, innen liegende Zahnspangen und Lingual-Retainer. Außerdem sehen sie einen hohen Erstattungsbetrag und geringe Leistungsbegrenzungen vor.
Weitere Leistungen
Komfort- und Premiumtarife mit einem guten Versicherungsumfang decken weitere Leistungsbereiche ab. So können sie schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur, Hypnose und Narkose bezahlen. Oder Kieferorthopädie bei Erwachsenen absichern. Außerdem übernehmen viele Zahnversicherer abweichend von der tariflichen Vereinbarung den Eigenanteil bei Zahnersatz zu 100 Prozent, wenn Sie sich für die gesetzliche Regelversorgung entscheiden.
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Gut abgesichert bei zahnärztlichen Maßnahmen
Eine Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Wenn bestimmte Leistungen der Krankenkasse nicht dem entsprechen, was Sie sich erhofft haben, steht die Zahnzusatzversicherung zur Verfügung, um durch den Abschluss einer ergänzenden Versicherung bestimmte Einschlüsse nach Ihren Maßgaben zu verbessern. Und auch als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung können Sie eine ungenügende Leistung feststellen, die sich jedoch durch eine Anpassung Ihres PKV-Tarifs schließen lässt. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Vereinbaren Sie hier ein Gesprächstermin mit mir oder nutzen Sie den Angebotsvergleich.
FAQs zur Zahnzusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Zahnbehandlung. Sie kann Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Zahnreinigungen, kieferorthopädische Maßnahmen und Prophylaxe teilweise oder vollständig übernehmen, die sonst vom Patienten selbst getragen werden müssten.
Idealerweise schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, bevor umfangreiche Zahnbehandlungen notwendig werden. Viele Versicherungen haben Wartezeiten oder leisten nicht für bereits begonnene oder angeratene Behandlungen.
Ja, bei vielen Zahnzusatzversicherungen gibt es Wartezeiten, bevor bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden können. Diese variieren je nach Versicherung und Leistungsart, häufig liegen sie zwischen 3 und 8 Monaten für größere zahnmedizinische Maßnahmen.
Die Beiträge variieren je nach Umfang des Versicherungsschutzes, dem Alter bei Vertragsabschluss und dem Gesundheitszustand der Zähne. Generell gilt: Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss der Versicherung sind, desto günstiger sind die Beiträge.
Ob und in welchem Umfang kieferorthopädische Behandlungen übernommen werden, hängt vom Tarif der Zahnzusatzversicherung ab. Während einige Tarife umfangreiche Leistungen für Kinder anbieten, sind Erwachsenenbehandlungen oft nur in höherwertigen Tarifen enthalten.
In der Regel ja. Die meisten Zahnzusatzversicherungen erlauben die freie Wahl des Zahnarztes. Es lohnt sich jedoch, dies im Vorfeld zu überprüfen, da es Ausnahmen geben kann.
Beim Wechsel einer Zahnzusatzversicherung sollten Sie beachten, dass für den neuen Vertrag erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen und Wartezeiten anfallen können. Bereits erreichte Leistungsstaffelungen oder Altersrückstellungen gehen in der Regel verloren.
Die Erstattungshöhe hängt vom gewählten Tarif ab. Viele Versicherungen erstatten einen Prozentsatz der Rechnungssumme bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Einige Tarife sehen auch Festzuschüsse für bestimmte Behandlungen vor.
Ja, bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen in der Regel Gesundheitsfragen beantwortet werden. Vorerkrankungen oder bereits geplante Behandlungen können zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen oder den Abschluss eines Vertrags verhindern.