Hundehaftpflichtversicherung
Wie sinnvoll ist eine Hundehaftpflichtversicherung und wann sollte ich eine abschließen?
Selbst der gutmütigste Hund kann in einer unbeobachteten Minute einem Dritten direkt oder indirekt Schaden zufügen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Hundehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, können Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.
- Abdeckung von Schäden, die Ihr Hund verursacht
- Übernahme von Kosten für Verletzungen oder Sachschäden
- Rechtlicher Schutz und Deckung der Verteidigungskosten
- Sicherheit für Hundebesitzer vor finanziellen Belastungen durch Haftungsansprüche
Was versichert die Hundehaftpflichtversicherung?
Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Hundebesitzer vor den finanziellen Folgen, wenn ihr Tier Dritten einen Schaden zufügt. So kommt sie für berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Allerdings fungiert die Haftpflicht auch als passiver Rechtsschutz. Denn sie prüft, ob eine Haftbarkeit vorliegt und die Schadensersatzforderung berechtigt ist. Wenn nicht, wehrt sie unberechtigte Ansprüche für ihren Kunden ab, auch vor Gericht.
Die Hundehaftpflicht kommt für die Reparatur oder den Ersatz bei einem Sachschaden auf. Wird eine Person verletzt, sind die medizinischen Kosten wie auch Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld abgedeckt.
Leistungsbausteine – Welpe mitversichert?
Die Haftpflichtversicherung lässt sich durch weitere Leistungsbausteine erweitern. Sie kann eine Leistung bei Mietsachschäden beinhalten, wenn der Hund in der Mietwohnung Schaden anrichtet. Oder einen Auslandsschutz, damit auch außerhalb Deutschlands Versicherungsschutz besteht. Viele Versicherer schließen zudem neugeborene Welpen bis zu einem bestimmten Lebensmonat automatisch ein. Danach benötigen diese eine eigene Absicherung.
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In anderen Bundesländern ist der Abschluss der Versicherung bei der Haltung bestimmter Hunderassen wie Kampfhunde verpflichtend.
Auch wenn die Hundehaftpflichtversicherung nicht verpflichtend sein sollte, wird sie jedem Hundebesitzer angeraten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob sie einen großen Schäferhund oder einen Dackel besitzen. Denn jedes Haustier kann Schäden anrichten. Zwar ist der Biss eines Terriers häufig weniger verletzlich als der eines Rottweilers, doch kann der Terrier auf die Straße rennen und einen Radfahrer zu Fall bringen. Und die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche können deutlich höher ausfallen als nach einem Hundebiss. Daher sollte jeder Hundehalter, unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung und der Rasse des Tieres, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Personenschaden
- Ihr Hund rennt auf die Straße und bringt einen Fahrradfahrer zu Fall oder beißt eine Person
Sachschaden
- Ihr Hund beschädigt fremdes Eigentum
Vermögensschaden
- Aufgrund eines Personen- oder Sachschadens kommt es zu einem Vermögensschaden, beispielsweise wenn eine selbstständige Person von Ihrem Hund gebissen wird und vorerst nicht arbeiten kann
Schützen Sie sich und Ihren Vierbeiner
Sie sollten darauf achten, dass die Hundeversicherung möglichst viele Bereiche abdeckt, die Sie von einer Hundeversicherung abgedeckt sehen möchten. Beispielsweise kann Ihr Hund in einem Mietgebäude Tapeten und Elektronik beschädigen. Eine geeignete Hundeversicherung sollte daher einen Einschluss bezüglich Mietsachschäden beinhalten. Relevant ist dieser Einschluss vor allem bei Tieren, die größtenteils in der Wohnung gehalten werden. Auch sollte die Hundeversicherung möglichst tolerante Bedingungen aufweisen, einen Schaden durch Ihren Hund anzuerkennen. So sollte Ihr Versicherer auch dann für einen Schaden aufkommen, wenn Ihr Hund ohne Leine geführt wird, oder wenn ein Nachbar Ihren Hund spazieren führt.
FAQs zur Hundehaftpflichtversicherung
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden an Personen, Tieren und Sachen ab, die durch Ihren Hund verursacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Bissverletzungen, Zerstörung von Gegenständen oder Schäden an fremdem Eigentum.
In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn dies nicht der Fall ist, wird dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen, da Schadensersatzforderungen bei Hundebissen oder anderen Vorfällen schnell sehr hoch werden können.
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Hund anderen Personen oder deren Eigentum zufügt. Die Hundekrankenversicherung hingegen übernimmt die Kosten für tierärztliche Behandlungen und medizinische Versorgung im Falle von Krankheit oder Verletzung Ihres Hundes.
Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Rasse und das Alter des Hundes, die Versicherungssumme, die Selbstbeteiligung, der Wohnort des Versicherungsnehmers und der gewählte Versicherungsumfang.
Einige Hunderassen gelten aufgrund ihrer potenziellen Gefährlichkeit als versicherungstechnisch problematisch und können zu höheren Versicherungsprämien oder Ausschlüssen führen. Dazu gehören oft bestimmte Kampfhunde oder Rassen, die in manchen Bundesländern als gefährlich eingestuft werden.
Im Schadensfall übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten für Schadensersatzforderungen, die Ihnen aufgrund von Schäden durch Ihren Hund gestellt werden. Dies umfasst in der Regel auch Anwalts- und Gerichtskosten, falls rechtliche Schritte erforderlich sind.
Ja, Sie können Ihre Hundehaftpflichtversicherung in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen oder zu einem anderen Versicherer wechseln. Beachten Sie hierbei die Kündigungsfristen und informieren Sie sich über eventuelle Wartezeiten bei einem neuen Vertrag.
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