Wohngebäudeversicherung
Schutz für Ihr Zuhause: Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Als Besitzer eines Hauses haben Sie eine Investition getätigt, die nicht nur in der Anschaffung teuer ist, sondern auch im Schadensfall zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden kann. Ein Fahrzeuganprall an der Häuserwand, ein Blitzeinschlag oder ein Brand, all dies kann den Wert Ihres Gebäudes stark mindern und sogar die Stabilität der Baustruktur gefährden. Da Reparaturmaßnahmen an fertiggestellten Immobilien sehr schnell in einen kostenintensiven Bereich gelangen können, ist jedem Hausbesitzer zu einer Wohngebäudeversicherung geraten.
Dem Besitzer einer Immobilie ist mit der Wohngebäudeversicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Einschlüsse vorgegeben, aus denen er denjenigen Tarif auswählen kann, der dessen Wohngebäude in bestmöglicher Weise absichert. So gibt es beispielsweise Einschlüsse, die die Beseitigung von Graffiti berücksichtigen oder einen Wasserschaden durch defekte Wasserbetten anerkennen. Ebenso ist es möglich, dass Mieter des Wohngebäudes nach einem erheblichen Schadensfall für die Dauer der Instandsetzung in ein Hotel wechseln müssen. Auch in diesem Fall kann die Versicherung Ihres Grundstückes eine finanzielle Abdeckung bieten. Besitzern von Grundstücken ist daher empfohlen, die Wohngebäudeversicherung auf Grundlage der zu erwartenden Risiken abzuschließen.
Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung versichert?
Für die hier gezeigte Hecke, hatte die Silvesternacht fatale Folgen. Für den Hauseigentümer auch.
Ein Schaden von ca. 4000 € der nicht gedeckt ist, weil Grundstücksbestandteile nicht versichert sind. Bei den meisten Wohngebäudeversicherungen ist das so und selbst wenn die Grundstücksbestandteile abgesichert sind, ist genau in die Bedingungen zu sehen, ob es eine Auflistung der Grundstücksbestandteile gibt. Immer wieder sehe ich in meiner Beratung – es fehlt an noch viel mehr, wie bspw.: Allgefahrendeckung – Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert:
- Keine Unterversicherung bei richtiger Angabe der Wohnfläche
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis 100%
- Schäden an Ableitungsrohren (auf und außerhalb des Grundstücks) bis 100%
- Versicherungsschutz für Sturmschäden auch unter Windstärke 8
- Aufwendungen für umgestürzte / abgeknickte Bäume bis 100%
- Regenrohre (innen- und außenliegend) auch bei Verstopfung
- Bitte überprüfen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung auf Aktualität oder lassen sie uns das machen. Insbesondere Absicherungsgrenzen bei der groben Fahrlässigkeit oder eine Versicherung nach Wert MARK 1914 kann sie teuer zu stehen kommen.
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Was ist eine Allgefahrendeckung ?
Im Gegensatz zu der klassischen Wohngebäudeversicherung, entfällt bei »Allrisk« – Allgefahren-Tarifen die übliche Aufzählung versicherter Gefahren wie Sturm, Wasser, Feuer, Hagel usw. Vielmehr versichert eine solche Wohngebäudeversicherung alle in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Gegenstände und Gebäudebestandteile gegen jegliche Art von Schäden, Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen.
Natürlich gibt es auch gewisse Leistungsausschlüsse, bei denen kein Versicherungsschutz besteht, alles andere wäre auch nicht kalkulierbar. Nicht versichert sind z.B.:
- Arglistig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden aufgrund mangelhafter Beschaffenheit
- Schäden als Folge von Kriegsereignissen
- Schäden an noch nicht bewohnten oder bezugsfertigen Häusern
Allgefahrendeckung – Definition:
Eine Allgefahrendeckung bedeutet in der Wohngebäudeversicherung die größtmögliche Brandbreite an versicherten Gefahren zum Schutz Ihrer Immobilie. Die Allgefahrendeckung wird häufig auch AllRisk-Deckung genannt. Besonderheit gegenüber anderen Tarifen ist bei der AllRisk-Deckung allerdings, dass auch bisher noch unbekannte oder nicht genannte Gefahren mit abgedeckt sind.
Grobe Fahrlässigkeit als Teil der AllRisk-Deckung:
In der Regel ist grobe Fahrlässigkeit bei Wohngebäudeversicherungen mit Allgefahrendeckung mitversichert. Damit leistet die Versicherung auch dann, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist. Auch für Schäden, die durch unbefugte Dritte entstanden sind, also etwa Einbruchschäden am Haus oder an der Wohnung, wird meist mitgehaftet.
Was ist der Schadenfreiheitsnachlass in der Wohngebäudeversicherung?
Das Prinzip kennen Sie aus dem KFZ Bereich. Haben Sie keinen Schaden gehabt in den letzten 3-5 Jahren, gewährt Ihnen der Versicherer einen besonders günstigen Beitrag. ABER: Wenn Sie dann einen Schaden haben, steigt der Beitrag und ein Wechsel nach einem Schaden zu einem anderen Versicherer ist oft nicht einfach so möglich. Trotzdem ist es eine super Alternative, Beiträge zu sparen und einige Versicherer bieten dies mittlerweile an.
Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung
Was sind Elementarschäden?
- Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden.
- Typische Naturgefahren: Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen.
Warum sind Elementarschäden wichtig?
- Naturkatastrophen nehmen zu und können erhebliche Schäden verursachen.
- Viele Standard-Wohngebäudeversicherungen decken diese Schäden nicht ab.
- Elementarschäden können immense Kosten verursachen, die oft existenzbedrohend sind.
Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei Elementarschäden:
- Schadensübernahme: Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau des Gebäudes.
- Nebenkosten: Kosten für Aufräumarbeiten, Abtransport von Schutt, provisorische Maßnahmen.
- Sachverständige: Kosten für Gutachten und Schadensfeststellung.
Besonderheiten und Ausschlüsse:
- Deckungssumme: Vereinbarung einer ausreichenden Versicherungssumme ist wichtig.
- Wartezeiten: Manche Policen haben eine Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz greift.
- Präventionsmaßnahmen: Versicherer können den Nachweis von Schutzmaßnahmen verlangen (z.B. Hochwasserschutz).
Vorteile des Einschlusses von Elementarschäden:
- Umfassender Schutz des Eigentums vor Naturgefahren.
- Vermeidung finanzieller Belastungen im Schadensfall.
- Beitrag zu einer nachhaltigen Absicherung des Wohngebäudes.
FAQs zur Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus vor finanziellen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen können. Erweiterte Policen decken zusätzlich Elementarschäden wie Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben und Überschwemmungen ab.
Eine Wohngebäudeversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von Finanzierungsinstituten bei der Vergabe von Hypotheken oft als Bedingung gestellt. Unabhängig davon ist sie sehr zu empfehlen, um im Schadensfall vor hohen Kosten geschützt zu sein.
Im Schadensfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau des beschädigten Gebäudes bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dies umfasst auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Feuerwehreinsätze und notwendige Sicherungsmaßnahmen.
Eine gleitende Neuwertversicherung passt die Versicherungssumme automatisch an die Baukostenentwicklung an. Dies soll eine Unterversicherung vermeiden und sicherstellen, dass im Schadensfall die tatsächlichen Wiederherstellungskosten abgedeckt sind.
Ja, Mietsachschäden sind oft in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Sie deckt Schäden an gemieteten oder verpachteten Teilen des Gebäudes ab, zum Beispiel wenn ein Mieter durch einen versicherten Schaden seine Mieteinheit nicht mehr nutzen kann.
Eine Kündigung ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nach einem Schadensfall oder bei einer Prämienerhöhung ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung. Für einen Wechsel sollten Sie zunächst ein neues Angebot einholen und dieses mit Ihrem aktuellen Vertrag vergleichen.
Garagen und fest mit dem Boden verankerte Nebengebäude sind in der Regel mitversichert, sofern sie in der Police aufgeführt sind. Für frei stehende Gebäude oder solche mit gewerblicher Nutzung müssen oft separate Policen abgeschlossen werden.
Elementarschäden umfassen Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdrutsche, Erdbeben und Lawinen. Diese sind nicht automatisch in der Basis-Wohngebäudeversicherung enthalten und müssen über einen Zusatzvertrag versichert werden.
Ja, die Brandversicherung ist in der Regel ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung bietet umfassenden Schutz für das Gebäude und umfasst typischerweise Schäden durch:
Feuer und Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser, Frost.
Durch den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist also auch der Schutz gegen Brandschäden automatisch enthalten. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer nicht separat eine Brandversicherung abschließen müssen, wenn sie eine Wohngebäudeversicherung haben. Diese integriert die wichtigsten Schutzmaßnahmen und bietet somit eine umfassende Absicherung gegen eine Vielzahl von Risiken, die das Gebäude bedrohen können.