18.07.2022 Altersvorsorge Autorin: Christina Schröders

Betriebliche Altersvorsorge für Frauen ab 50?

Auch mit 50 Jahren lohnt es sich noch zu starten

Selbst mit 50 Jahren lohnt es sich, mit einer betrieblichen Altersvorsorge zu beginnen oder sie mit einer anderen privaten Absicherung zu kombinieren. Denn nach aktuellem Stand liegen noch 17 Arbeitsjahre vor Ihnen, bevor das Rentenalter erreicht ist. Genug Zeit zum Sparen für einen auskömmlichen Lebensabend.

auch ab 50 Jahren lohnt es sich noch mit der Altersvorsorge in Form einer bAV zu beginnen. (Betriebliche Altersvorsorge)

Die bAV als attraktive Option für Frauen

Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert so, dass ein Teil des Bruttogehalts per Entgeltumwandlung direkt in eine Betriebsrente fließt, die das willkommene »Rentenpolster« sukzessive aufbaut. Besonders attraktiv wird es dadurch, dass Ihr Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bezuschussen muss.

Seit 2002 besteht ein Rechtsanspruch darauf, sich per Entgeltumwandlung eine Betriebsrente zu finanzieren. Seit 2019 ist der Arbeitgeber bei Neuverträgen dazu verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu leisten. Seit Anfang dieses Jahres gilt diese Zuschuss-Regelung auch für alle vor 2019 getroffenen Vereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge. In Tarifverträgen der Unternehmen können darüber hinaus andere Regelungen getroffen werden.

Nicht nur durch die Zuschüsse vom Arbeitgeber, sondern auch aufgrund der Ersparnis bei Sozialabgaben und Steuern ist die betriebliche Altersvorsorge nicht nur für Frauen eine gern gewählte Option, um die zukünftige Renten aufzustocken. Gerade für Frauen im mittleren Alter kann eine betriebliche Altersvorsorge vorteilhaft sein. Nämlich dann, wenn das Gehalt im Allgemeinen höher ausfällt als in jungen Jahren, aber infolge der Entgeltumwandlung wieder weniger Gehalt versteuert werden muss und auch geringere Sozialabgaben etwa für die Kranken­versicherung anfallen.

Hinweis: Ein weiterer Effekt der Entgeltumwandlung und des geringeren Bruttolohns betrifft die entsprechend geschmälerten Beiträge, die an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden und die spätere Rente reduzieren. Zudem resultieren daraus auch geringere Ansprüche beim Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld. Eine professionelle Beratung durch unabhängige Versicherungsexpertinnen und -experten berücksichtigt dies und berät Sie zu dennoch lohnenden Verträgen.

 

Der Arbeitgeber ist zwar gesetzlich dazu verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge anzubieten, er darf jedoch aus verschiedenen Möglichkeiten – sogenannten Durchführungswegen – wählen. Die meisten Unternehmen favorisieren Direktversicherungen oder Pensionskassen für ihr Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge. Insgesamt gibt es sechs Durchführungswege, wozu außerdem gehören: PensionsfondsDirekt- oder Pensionszusage und Unterstützungskasse.

Schnell erklärt: Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung

Alle drei Optionen funktionieren in der Art, dass der Arbeitgeber die Betriebsrente allein aus dem Unternehmensvermögen aufbaut. Hierbei handelt es sich um das klassische arbeitgeberfinanzierte Vorsorgemodell. Demnach sind keine eigenen Beiträge zu zahlen. Häufig ist es möglich, zusätzlich über Entgeltumwandlung die spätere Rente noch zu erhöhen.

Arbeitgeberfinanziertes Vorsorgemodell

Diese Optionen der betriebliche Altersvorsorge sehen vor, dass die spätere Betriebsrente aus Beiträgen der Mitarbeiterin, des Arbeitgebers oder von beiden gemeinsam finanziert wird. Dabei übernimmt das Unternehmen die Verwaltung und führt unter anderem die Beiträge direkt an den jeweiligen Versicherer oder die gewählte Versorgungseinrichtung ab.

Im Normalfall werden die Beiträge zur Altersvorsorge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmerin gemeinsam angespart. Laut einer Erhebung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem Jahr 2019 verteilen sich die Verträge für die betriebliche Altersvorsorge folgendermaßen auf die Durchführungswege:

Direktzusage / Unterstützungskasse
4.747.000

Direktversicherung
5.180.000

Pensionskasse
4.741.000

Pensionsfonds
526.000

Zusätzliche Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge für Frauen ab 50 Jahren

Vornehmlich wird eine betriebliche Altersversorgung dazu abgeschlossen, um den Lebensstandard auch im Alter zu sichern und dafür die gesetzliche Rente zu ergänzen. Aber eine betriebliche Altersvorsorge kann unter Umständen noch einiges mehr bieten und absichern.

 

Bausteine, die mit einer betrieblichen Altersvorsorge zusätzlich vereinbart werden können:

  • Leistungen bei Berufsunfähigkeit
  • Absicherung der Hinterbliebenen (z. B. kindergeldberechtigte Kinder, Ehepartner, Ex-Partner, Lebenspartner)
  • Berufsrente kann je nach Leistungsfall auch als einmalige Kapitalzahlung erfolgen

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel mit meiner betrieblichen Altersvorsorge?

Die meisten Arbeitnehmerinnen heutzutage sind nicht mehr typischerweise ihr gesamtes Berufsleben bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigt. Doch wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, ist diese auch beim Arbeitgeberwechsel sicher. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um arbeitgeberfinanzierte Versorgungen oder Entgeltumwandlungen handelt. Letztere Option, bei der Sie die Beiträge für ihre Betriebsrente (allein) leisten, ist sofort unverfallbar. Die allein vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrenten sind spätestens nach drei Jahren und wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind unverfallbar, können also auch nach Ihrem Ausscheiden nicht mehr entzogen werden.

Bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben folgende Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge:

  • Idealerweise führt der neue Arbeitgeber die Versorgung fort
  • Insbesondere, wenn es nicht mehr weit bis zur Rente ist, führen Sie die Versicherung allein weiter (Nicht möglich bei Unterstützungskasse und Direktzusage!)
  • Sie stellen den Vertrag beitragsfrei und eine Anwartschaft auf die Leistung bleibt erhalten, d. h. Sie erhalten die Rente auf der Basis der bisher angesparten Beiträge

Alternative Vorsorgeoptionen für 50-Jährige

Neben der Betriebsrente gibt es weitere Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen. Die betriebliche Altersvorsorge ist also nur eine von drei Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Daneben gibt es staatlich geförderte Rentenmodelle wie die Riester-Rente oder Rürup-Rente sowie private Rentenversicherungen, auch Privatrenten genannt. Bei letzteren versprechen fondsgebundene Produkte optimale Renditechancen bei kalkulierbaren Risiken.

Grundsätzlich hängt das passende Vorsorgemodell von unterschiedlichen Faktoren ab wie Alter, Einkommen, berufliche Situation, Anzahl Kinder, Vermögen oder prognostizierte Rentenhöhe. Die Anzahl der Kinder nimmt zum Beispiel direkt Einfluss darauf, ob sich eine Riester-Rente für Sie lohnt, da Sie hier pro Kind jährliche eine staatliche Zulage erhalten.

Fazit

Bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente zu bauen, ist gut und sinnvoll.

Vorsorgemuffel ab 50 Jahren oder älter, die sich erst spät mit der Rente beschäftigen, können sich mit einer betrieblichen Altersvorsorge eine attraktive Zusatzrente aufbauen. Gerade durch Zuschüsse vom Arbeitgeber kann auch dann ein gutes Kapital aufgebaut werden, wenn nicht mehr mehrere Jahrzehnte bis zum Renteneintritt vor jemand liegen.

Andere interessante Beiträge

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.