Private Krankenversicherung
Lohnt sich eine private Krankenversicherung, wie unterscheidet sich die GKV von der PKV und wann ist eine Rückkehr in die Krankenkasse möglich?
Die private Krankenversicherung ermöglicht eine umfangreiche und bedarfsgerechte Absicherung für den Krankheitsfall. Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang nicht standardisiert und kann entsprechend den eigenen Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden. Damit bietet die PKV viele Vorteile. Doch nicht jeder kann eine private Krankenversicherung abschließen. Denn dafür setzt der Gesetzgeber einige Bedingungen voraus.
Wer kann sich privat versichern?
Die private Krankenversicherung richtet sich an spezielle Zielgruppen: Selbstständige und Freiberufler, die von der Versicherungspflicht der GKV befreit sind. Und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Beamte können sich besonders kostengünstig privat versichern, da sie lediglich eine Restkostenversicherung benötigen, welche die Ansprüche an die Beihilfe ergänzt. Doch auch Studenten haben die Möglichkeit, sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und eine PKV abzuschließen. Einige Versicherungen bieten dafür spezielle Studententarife an.
Personen, die aus anderen Gründen von der Versicherungspflicht befreit sind (Studenten) dürfen sich ebenfalls privat versichern lassen.
Privat versichern dürfen sich:
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte mit Anspruch auf Beihilfe
- Angestellte, die ein Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen
So funktioniert die private Krankenversicherung
Anders als die GKV, in der sich der Beitrag am Einkommen bemisst, funktioniert die private Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip: Der Beitrag ist abhängig von dem individuellen Risiko einer Person und den gewählten Leistungen. Damit tragen Besserverdienende und gesunde Versicherte nicht wie in der Krankenkasse das Risiko der Einkommensschwächeren und Kranken mit. Sondern jeder Versicherte trägt sein eigenes Risiko in voller Höhe selbst.
Im Allgemeinen herrscht die Meinung, die private Krankenversicherung würde im Alter mit horrenden Beiträgen ansteigen. Zwar haben ältere Versicherte ein höheres Krankheitsrisiko, was sich vor allem zeigt, wenn eine PKV erst spät und nicht bereits in jungen Jahren abgeschlossen wird. Doch muss die private Krankenversicherung nicht zwingend teuer werden im Alter. Denn die Versicherer sind dazu verpflichtet, sogenannte Altersrückstellungen zu bilden. Dieses Kapital soll später dazu genutzt werden, die Prämie im Alter zu stabilisieren. Diesen zusätzlichen Beitrag zahlen alle Versicherten. Außerdem haben sie die Möglichkeit, einen Beitragsentlastungstarif abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Absicherung, die einen Sparbetrag für die Beitragssenkung ab dem 65. Lebensjahr vorsieht.
Privatversicherte können den Leistungsumfang ihrer Tarife selbst wählen. Sie haben die Möglichkeit, Leistungsbausteine ein- und auszuschließen. Einen Selbstbehalt zu vereinbaren und Tagegelder wie ein Krankenhaustagegeld zu inkludieren. Dafür bieten die Gesellschaften verschiedene Tarifvarianten an, die sich im Hinblick auf den Leistungsumfang und die Kosten unterscheiden.
Versicherungsumfang: Das leistet die PKV
Ambulante Leistungen
Behandlungen durch Allgemeinärzte wie auch durch Fachärzte sind in der PKV abgedeckt. Doch bei einigen Tarifen zahlt der Versicherer nur die vollen Behandlungskosten, wenn zuvor eine Überweisung durch den Hausarzt an einen Facharzt erfolgte.
Unterschiede gibt es im Hinblick auf das Honorar. In der Regel leisten die Versicherer, wenn der behandelnde Arzt das 3,5-fache Honorar der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet. Je nach Police besteht ein Leistungsanspruch auch dann, wenn ein höherer Satz veranschlagt wird.
Zu den ambulanten Leistungen gehören zudem Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Sehhilfen. Die PKV kommt im Rahmen der tariflichen Bedingungen für rezeptpflichtige Medikamente, Heil- und Hilfsmittel auf. Für Brillen und Kontaktlinsen ist meist ein Zuschuss vorgesehen.
- Regelungen der Kostenübernahme von Tarif abhängig
- Unterschiede im Honorar
- Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Sehhilfen
Stationäre Leistungen
Die Behandlung in der Klinik ist durch den PKV-Tarif abgedeckt. In vielen Policen ist zudem die freie Krankenhauswahl vorgesehen. Das bedeutet, die Patienten müssen sich nicht für eine der nächstgelegenen Kliniken entscheiden, sondern können auch eine Fachklinik in weiterer Entfernung aufsuchen.
Privatversicherte haben die Möglichkeit, ihre stationären Leistungen durch Wahlleistungen zu ergänzen. Damit können sie bei Krankenhausaufenthalten die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer beanspruchen. Oder die Behandlung durch einen Chefarzt. Zudem besteht die Option, ein Krankenhaustagegeld mit einem individuellen Tagessatz zu vereinbaren.
- Klinikbehandlungen abgedeckt
- Ergänzende Wahlleistungen möglich
- Krankenhaustagegeld optional
Zahnärztliche Leistungen
Sehr gute PKV-Tarife übernehmen mindestens 80 Prozent – besser noch 90 bis 100 Prozent für zahnärztliche Behandlungen. Und mindestens 70 Prozent für Zahnersatzmaßnahmen wie Brücken, Kronen, Prothesen, Implantate etc. Außerdem leisten viele Tarife auch dann, wenn der Zahnarzt mehr als den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) veranschlagt.
Die dentalen Leistungen der privaten Krankenversicherung lassen sich bedarfsgerecht festlegen. Die Tarife können Leistungen für Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung beinhalten, aber auch die Kosten für schmerzstillende Maßnahmen übernehmen.
- bedarfsgerechte Leitung
- Kostenübernahme zwischen 80 und 100 Prozent
Krankentagegeld
Das Krankentagegeld kompensiert den Lohnausfall bei längerer Krankheit. Bei Arbeitnehmern wird es ab dem 43. Krankheitstag abgeschlossen, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entfällt. Selbstständige können bereits früher ein Krankentagegeld beziehen. Bei Vertragsabschluss ist festzulegen, welcher Tagessatz erbracht werden soll. In der Summe sollte das Tagegeld den Einkommensverlust im Hinblick auf das Nettogehalt abdecken.
- Kompensiert Lohnausfall im Krankheitsfall
Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung
Leistungsstarker Versicherungsschutz
In den Standard-, Komfort- und Premiumtarifen sieht die PKV einen deutlich besseren Versicherungsschutz vor als die GKV.
Individuell und bedarfsgerecht
Privatversicherte können ihren Versicherungsschutz entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen gestalten und bei Bedarf anpassen.
Beitragsrückerstattung möglich
Je nach Tarif erhalten die Versicherten einen Teil ihrer geleisteten Beiträge zurück, wenn sie keine Rechnungen einreichen.
Gehaltsunabhängige Beiträge
Der Beitrag ist nicht vom Gehalt, sondern dem individuellen Risiko abhängig. Davon profitieren vor allem Gutverdiener.
Kürzere Wartezeiten bei Fachärzten
Privatversicherte erhalten schneller Termine bei Fachärzten und haben kürzere Wartezeiten.
Weltweiter Versicherungsschutz
Einige Versicherer bieten einen weltweiten Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung.
Verschiedene Optionen bei Beitragserhöhungen
Bei Beitragserhöhungen, haben Privatversicherte verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Ein interner Tarifwechsel ist eine Option.
Garantierte Leistungen
Einmal vereinbarte Leistungen sind garantiert und können von der Versiocherungsgesellschaft nicht gekürzt werden.
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Das sind die Nachteile der privaten Krankenversicherung
Risikoabhängige Beiträge
Die Prämien sind abhängig vom individuellen Risiko. Bei einer Gehaltssenkung sinkt der Beitrag nicht mit.
Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag und Auschlüsse
Die Versicherer sehen bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung vor. Bei schweren Vorerkrankungen können die Antragsteller nur den Basistarif wählen, dessen Leistungsumfang der GKV entspricht.
Bestehen Vorerkrankungen können die Versicherer Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse vereinbaren.
Vorauszahlung von Rechnungen
Privatversicherte müssen bei medizinischen Behandlungen in Vorkasse treten, bis die Rechnung beim Versicherer eingereicht und erstattet ist.
Weltweiter Versicherungsschutz
Es gibt in der PKV keine kostenlose Familienversicherung. Für mitversicherte Kinder ist ein eigener Beitrag notwendig.
Erschwerte Rückkehr in die GKV
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unterbestimmten Voraussetzungen möglich.
Wer kann sich versichern?
Gesetzliche Krankenversicherung
Alle Bürger. Wer von der Versicherungspflicht befreit ist, kann als freiwilliges Mitglied der GKV beitreten. |
Private Krankenversicherung
Arbeitnehmer mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, Freiberufler, Selbstständige, Beamten und Studenten. |
Kontrahierungszwang?
Gesetzliche Krankenversicherung
Ja, jeder Antragsteller muss ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge aufgenommen werden. |
Private Krankenversicherung
Die PKV hat ein Wahlrecht und kann Personen mit Vorerkrankungen ablehnen oder einen Risikozuschlag verlangen. Kontrahierungszwang besteht nur für den Basistarif. |
Beitrag
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Beitrag ist prozentual abhängig vom Einkommen. |
Private Krankenversicherung
Der Beitrag ist abhängig vom persönlichen Risiko und den gewählten Leistungen. |
Für wen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?
Für wen die private Krankenversicherung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Dies ist abhängig von der beruflichen und familiären Situation wie auch dem Gesundheitszustand und Alter.
Gutverdiener, ob selbstständig oder angestellt, können mit einer PKV Geld sparen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bemisst die Beiträge einkommensabhängig. Mit ihrem hohen Verdienst müssen sie entsprechend hohe Prämien entrichten. In der PKV ist der Beitrag hingegen personen- und leistungsabhängig. Insbesondere junge und gesunde Menschen können sich preiswert privat versichern.
Für Beamte und Beamtenanwärter ist die private Krankenversicherung meist die bessere Wahl. Da sie als Privatversicherte Anspruch auf Beihilfe haben, benötigen sie keinen Krankenvolltarif. Sondern lediglich eine Restkostenversicherung. Diese schließt die Lücke der Beihilfe und ergänzt deren Leistungen. Eine Restkostenversicherung ist damit besonders günstig.
Ist eine Rückkehr von der PKV in die GKV möglich?
Generell ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Allerdings mit Erschwernissen. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Privatversicherte in jungen Jahren von günstigen Beiträgen und einem guten Versicherungsschutz profitieren und dann im Alter in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Daher haben es Personen ab 55 Jahren besonders schwer, in die GKV zurückzukehren. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln:
Das Einkommen fällt unter die Versicherungspflichtgrenze
Unter 55 Jahren tritt eine Versicherungspflicht ein, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Dann ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Das Einkommen lässt sich reduzieren, indem die Arbeitszeit herabgesetzt wird oder ein Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge fließt.
Sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis
Nehmen Selbstständige ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis auf und liegt ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, können sie in die GKV zurückkehren. Sie haben die Möglichkeit, nebenberuflich weiterhin selbstständig tätig zu sein.
Familienversicherung über den Partner
Angestellte und Selbstständige, die weniger als 445 Euro verdienen oder einen Minijob bis zu 450 Euro monatlich ausüben, erfüllen die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung. Sie können in die GKV zurückkehren, wenn ihr Ehe- oder Lebenspartner Kassenmitglied ist und sie über dessen Familienversicherung abgesichert werden.
Arbeitslosigkeit
Wer sich arbeitslos meldet und Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wird versicherungspflichtig. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln.
Für Privatversicherte ab dem 55. Lebensjahr ist es besonders schwer, in die Krankenkasse zurückzukehren. Ein Wechsel ist für sie ausgeschlossen, wenn sie in den letzten fünf Jahren mehr als die Hälfte der Zeit kein Mitglied der GKV waren, hauptberuflich selbstständig gewesen sind oder aufgrund ihres hohen Einkommens von der Versicherungspflicht befreit waren. Ab dem 55. Lebensjahr stellt die kostenlose Familienversicherung über den Partner meist die einzige Möglichkeit dar, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Private Krankenversicherung: Jetzt beraten lassen
Die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für das Leben. Denn eine Rückkehr in die GKV ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Daher muss dieser Schritt gut durchdacht sein. Doch lohnt er sich in den meisten Fällen. Denn die PKV bietet gegenüber der gesetzlichen Absicherung viele Vorteile. So ist der Beitrag einkommensunabhängig, wovon vor allem Gutverdiener profitieren. Und der Leistungsumfang lässt sich individuell und dem eigenen Bedarf entsprechend festlegen. Hinzu kommt, dass einmal vereinbarte Leistungen nicht vom Versicherer gekürzt werden dürfen, wohingegen die gesetzlichen Krankenkassen keine Leistungsgarantie bieten.
Als Sachverständige für Finanzen und Versicherungen und unabhängige Versicherungsmaklerin aus Aschaffenburg unterstütze ich Sie. Gemeinsam finden wir heraus, ob eine private Krankenversicherung für Sie infrage kommt und welcher Tarif zu Ihnen passt. Vereinbaren Sie hier gerne ein Gesprächstermin mit mir.
FAQs zur Privaten Krankenversicherung vs. Gesetzliche Krankenversicherung
Der grundlegende Unterschied liegt im Versicherungsmodell: Die GKV ist ein Solidarsystem, bei dem die Beiträge vom Einkommen abhängen und alle Versicherten den gleichen Anspruch auf Leistungen haben. Die PKV hingegen basiert auf individuellen Verträgen, deren Beiträge sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif richten.
In die PKV wechseln können Selbstständige, Beamte und Angestellte, die mit ihrem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegen. Studenten haben ebenfalls die Wahl zwischen GKV und PKV.
Nein, die Beiträge in der PKV sind nicht direkt vom Einkommen abhängig. Sie berechnen sich nach dem Alter bei Vertragsbeginn, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarifumfang.
Die PKV bietet in der Regel umfangreichere und individuellere Leistungen als die GKV. Dazu gehören beispielsweise die freie Arztwahl, Einbettzimmer im Krankenhaus oder die Erstattung für Zahnbehandlungen und Sehhilfen. Der genaue Leistungsumfang hängt jedoch vom gewählten Tarif ab.
Sollten Sie die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung nicht mehr aufbringen können, gibt es in der PKV Notlagentarife, die einen Grundschutz bieten und günstiger sind. Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, dessen Leistungen denen der GKV ähneln und dessen Beiträge gedeckelt sind.
Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unter dieser Grenze. Für Personen über 55 Jahren ist ein Wechsel zurück in die GKV meist nicht möglich.
In der PKV muss jedes Familienmitglied individuell versichert werden, und für jedes fallen eigene Beiträge an. In der GKV sind nicht verdienende Ehepartner und Kinder ohne Zusatzbeitrag familienversichert.
Ja, viele private Krankenversicherungen bieten bei Leistungsfreiheit, d.h., wenn im Laufe des Jahres keine Rechnungen eingereicht wurden, eine Prämienrückerstattung an. Die genauen Bedingungen hierfür variieren je nach Anbieter und Tarif.
Ein Wechsel in die PKV hat keinen Einfluss auf bereits erworbene Ansprüche aus der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung. Allerdings sind privat Versicherte für die Pflegepflichtversicherung selbst verantwortlich und müssen diese zusätzlich abschließen.
Vor einem Wechsel sollten Sie genau prüfen, ob die PKV langfristig die bessere Option für Sie ist, insbesondere im Hinblick auf Leistungsumfang, Beitragsentwicklung und Ihre persönliche und familiäre Situation. Es ist ratsam, verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen und sich umfassend beraten zu lassen.