Heizungsgesetz – Die Fristen:

Was ist bis wann zu tun?

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt weiterhin für Diskussionen und Unsicherheit bei vielen Immobilienbesitzer:innen. Zwar hat sich die Sorge, dass ab 2024 alle alten Heizungen ausgetauscht werden müssen, als unbegründet herausgestellt, doch die Fristen und Regelungen des Heizungsgesetzes werfen immer noch Fragen auf.

In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Fristen und Vorschriften des Heizungsgesetzes und geben einen Überblick, was Immobilienbesitzer:innen wissen und wann sie handeln müssen.

Heizungsgesetz - welche Fristen gelten? GEG
  • Neubauten: 65 % Erneuerbare ab 2024
  • 30 Jahre alte Heizungen: Austauschpflicht für alte fossile Anlagen
  • Für viele Immobilienbesitzer:innen wird es erst ab 2026 ernst

Neubauten: 65 % Erneuerbare ab 2024

Stichtag: 1. Januar 2024

Ab diesem Datum durften in Neubauten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.
Dies gilt jedoch nicht für alle Gebäude:

  • Nur Neubaugebiete betroffen: Das Gesetz gilt hauptsächlich für Neubauten in Neubaugebieten. Neubauten in Baulücken sind davon ausgenommen.
  • Bestandsgebäude: Für bestehende Gebäude gelten die neuen Vorgaben erst dann, wenn die kommunalen Wärmepläne vorliegen.
  • Technische Umstellung: In Neubauten sind Wärmepumpen und Solaranlagen mittlerweile Standard, weshalb diese Änderung nicht so gravierend ausfällt wie viele befürchtet hatten.

Wärmenetze der Kommunen

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Kommunen sicherstellen, dass in jedes neue Wärmenetz mindestens 65 % erneuerbare Wärme eingespeist wird. Für viele Städte, die noch kein Wärmenetz besitzen, betrifft diese Regelung jedoch nicht viel.

Für wen gilt dies?

  • Kommunen ohne Wärmenetz sind nicht betroffen.
  • In Planung befindliche Wärmenetze berücksichtigen bereits nachhaltige Energiekonzepte.

30 Jahre alte Heizungen: Austauschpflicht für alte fossile Anlagen

Wichtiger Punkt: Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben und repariert werden. Doch es gibt eine Ausnahme:

  • Heizungen älter als 30 Jahre: Besonders betroffen sind Konstanttemperatur-Kessel (z. B. ältere Öl- oder Gasheizungen), die getauscht werden müssen.
  • Ausnahme: Niedertemperaturheizkessel und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen.
  • Vermietete Gebäude: Die Austauschpflicht betrifft vor allem vermietete Gebäude. Private Eigentümer haben mehr Spielraum.

Mieterhöhung nach Heizungsmodernisierung

Nach einer Heizungsmodernisierung dürfen Vermieter die Mietkosten um maximal 50 Cent pro m² erhöhen. Für eine 100 m² Wohnung würde dies eine Mieterhöhung von maximal 50 Euro pro Monat bedeuten. Vermieter können so maximal 2.400 Euro jährlich auf die Mieter umlegen, wenn das Gebäude 400 m² groß ist.

Die Jahre der Umsetzung: Ab 2026 wird’s konkret

Für viele Immobilienbesitzer:innen wird es erst ab 2026 ernst. Das hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab:

  • Städte mit über 100.000 Einwohnern: Bis zum 30. Juni 2026 müssen diese Städte ihre kommunale Wärmeplanung vorlegen. Erst dann wird für Eigentümer:innen klar, ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können oder eine eigene Lösung benötigen.
  • Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern: Hier gilt die Frist bis zum 30. Juni 2028.
  • Kleinere Gemeinden (< 10.000 Einwohner): Diese können ein vereinfachtes Verfahren zur Wärmeplanung durchführen, was noch nicht abschließend geregelt ist.

Tipp für Eigentümer:

Auch Immobilienbesitzer in ländlichen Gebieten sollten sich frühzeitig mit der Heizungsplanung befassen, da in den Jahren nach 2026 viele Installationsbetriebe sehr ausgelastet sein werden.

Der Weg zur Klimaneutralität:

Ziele bis 2045

2030:

30 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme

2040:

80 % erneuerbare Wärme

2045:

Klimaneutralität für Deutschland

Fazit: Wichtige Fristen und Handlungsempfehlungen

Die Regelungen des Heizungsgesetzes bieten zunächst eine gewisse Erleichterung, doch viele Immobilienbesitzer:innen müssen sich langfristig auf umfangreiche Anpassungen vorbereiten. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fristen:

  • 1. Januar 2024: Neubauten müssen Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien installieren.
  • 1. Januar 2024: Kommunen müssen in neue Wärmenetze mindestens 65 % erneuerbare Wärme einspeisen.
  • 2026/2028: Kommunale Wärmepläne müssen vorliegen.
  • Bis 2045: Deutschland strebt Klimaneutralität an.

Was können Eigentümer tun?

  • Frühzeitig informieren: Den Dialog mit Heizungsinstallateur:innen und Energieberater:innen suchen.
  • Fördermöglichkeiten nutzen: Informieren Sie sich über Fördermittel, bei denen häufig die Einbindung von Energieberater:innen erforderlich ist.
  • Fristen im Auge behalten: Die Zeit bis zur Umsetzung der großen Maßnahmen verfliegt schnell.

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