Jetzt noch Steuervorteile sichern
Basisrente optimal nutzen
Es ist wieder soweit! Nutzen Sie Ihre bestehende Basisrente oder schließen Sie noch in diesem Jahr eine ab und sichern Sie sich attraktive Steuervorteile. Wie? Einfach einen Einmalbeitrag festlegen und einzahlen. Sie habe noch keine Basisrente? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt dies zu ändern um zahlreiche Vorteile zu nutzen – wir beraten Sie gerne.
2024 können Sie die Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben absetzen!
- Alleinstehende: 27.566 €
- Verheiratete: 55.132 €
Beispielrechnung
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Investieren Sie 10.000 €, bei einem Spitzensteuersatz von 42 % erhalten Sie
4.200 € zurück.
Das bedeutet: Sie haben faktisch nur 5.800 € aus Ihrem eigenen Kapital investiert!
Die folgende Tabelle (Stand 2024) zeigt den Steuervorteil der Basisrente / Rürup-Rente für verschiedene Einkommenshöhen bei einer 40-jährigen selbstständigen Single-Person, die weder gesetzlich noch über ein Versorgungswerk abgesichert ist.
FAQ zur Basisrente
Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, ist eine private Altersvorsorgeform, die speziell für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte entwickelt wurde. Sie bietet attraktive Steuervorteile, da die Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzbar sind.
Bei der Basisrente haben Sie die Wahl: Sie können monatliche Beiträge leisten oder sich für eine jährliche Einmalzahlung entscheiden. Das bietet Flexibilität – jedes Jahr kann neu entschieden werden, welche Zahlungsweise und Beiträge besser passen.
Der absetzbare Anteil wird jährlich angehoben und hat 2023 die
100%-Marke erreicht, sodass die gesamte Beitragssumme in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann.
Ja, die Basisrente lässt sich in der Regel flexibel anpassen. Sollte sich die finanzielle Situation ändern, können die Beiträge verringert oder erhöht werden.
Der Rentenbeginn kann individuell festgelegt werden, jedoch frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Die Basisrente wird dann als monatliche Rente ausgezahlt und kann nicht in einer Einmalzahlung bezogen werden.
Da die Basisrente als Altersvorsorge gedacht ist, kann sie in der Regel nicht vererbt, verkauft oder beliehen werden. Einige Tarife bieten jedoch eine Hinterbliebenenabsicherung an, die im Todesfall eine Rente an den Ehepartner oder die Kinder auszahlt.
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