Betriebliche Altersversorgung aus Sicht der Arbeitgeber:innen
bAV: Dringende Empfehlung zur Versorgungsordnung ab 01.08.2022
Das ist jetzt zu tun
Der Gesetzgeber zieht die Schlinge enger in der Haftung der Arbeitgeber:innen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV). Neben der Zuschusspflicht von 15% wird auch noch die Pflicht zur Versorgungsordnung zum 01.08.2022 diskutiert.
Eigentlich sollte es ja Freude machen, seinen Mitarbeitenden etwas Gutes zu tun. Meiner Meinung nach ist die betriebliche Altersversorgung in Zeiten einer Höchstinflation von 7% und niedrigen Verzinsungen eine der sehr wenigen sinnigen Versicherungsverträge zur Altersversorgung. Somit sollte die bAV eigentlich im Sinne der Fürsorgepflicht, Mitarbeitendenbindung und Lohnnebenkostenoptimierung durch jeden Arbeitgebenden fokussiert werden.
Die bAV ist schon lange Pflicht
Gefühlt immer schon → Angebot einer bAV aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden heraus
Seit dem 01.01.2022 → Pflicht zum Angebot einer betrieblichen Altersversorgung, zur Dokumentation der Belehrung des Arbeitnehmenden und zu einem Zuschuss von 15% zu jedem bestehenden Vertrag (§ 26a BetrAVG). Auch die Ablehnung einer Versorgung ist zu dokumentieren, da ansonsten ein Vermögensschadenausgleich gefordert werden kann!
Seit 01.08.2022: Dringende Empfehlung zu einer Versorgungsordnung, um Klarheit nach Innen und Außen zu schaffen. Eine Versorgungsordnung (VO) regelt alle Belange der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und/oder auch der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Die Versorgungsordnung bietet sich für Unternehmen ab einer Mitarbeitendenanzahl ab zehn an. Es besteht aktuell KEINE Pflicht für Arbeitgeber, eine Versorgungsordnung in ihrem Unternehmen zu etablieren. Das Regelwerk ist dennoch sinnvoll, da hier für bestehende und neue Mitarbeiter die Benefits des Unternehmens klar fixiert werden und auch nach außen bei Sozialversicherungsprüfungen eindeutige Regelwerke vorgezeigt werden können. Weitere Details.
Was ist eine Versorgungsordnung bAV?
Eine Versorgungsordnung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Vereinbarung über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Sofern die Ansprüche im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bereits im Tarifvertrag geregelt sind, macht eine ergänzende Versorgungsordnung Sinn. Mit dem Aushändigen der Versorgungsordnung erfüllen Betriebe ihre Informationspflicht. Somit sind alle Mitarbeitenden auf dem gleichen Stand und sind über die Abläufe der betrieblichen Altersversorgung informiert.
Was sind Vorteile einer Versorgungsordnung?
• Festes Schema der bAV für Arbeitgeber:innen. → Spart Zeit und bietet Gleichberechtigung.
• Transparenz zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
• Arbeitgeber:innen halten sich an geltendes Arbeitsrecht → u.a. Gleichbehandlungsgrundsatz.
• Geringerer Verwaltungsaufwand sowie geringere Kosten.
• Einbeziehen steuerlicher Anforderungen sowie rechtlicher Vorgaben.
Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber:innen
Die bAV ist ein ideales Instrument zur Mitarbeiterbindung – denn neue Mitarbeiter sind teuer und schwer zu bekommen. Gesellschaftliche Verantwortung: Sehr viele Menschen sind von Altersarmut bedroht durch fehlende Vorsorge. Proaktiv kannst du deine Mitarbeiter:innen mit Informationen dazu versorgen und Ihnen die Wahl lassen aber auch gleichzeitig eine tolle Möglichkeit bieten.
Weiterhin ist die bAV verpackt mit dem richtigen Dienstleister einer der wenigen Rentenversicherungen die sich überhaupt noch lohnen. Man kann hier wunderbar das Thema Sicherheit mit Rendite verbinden, bspw. mit dem prämierten Produkt der Pangaea. Handelsblatt Sieger und bei vollem Investment wird hier eine Garantie von 80% ausgesprochen. Dieses Produkt ist mein Liebling und auch die Wahl vieler Kunden. Eine Anlage, kombiniert mit sozialer Verantwortung.
Grundsätzlich geht unter dem Thema der bAV so viel mehr:
Du kannst deinen Mitarbeitenden den Zugang zu Berufsunfähigkeitsabsicherung mit beschränkter oder sogar ohne Gesundheitsprüfung bieten. Du kannst Gehaltsoptimierung betreiben, E-Bikes zur Verfügung stellen und auch so auch deine Lohnnebenkosten aktiv senken.
Was können wir nun für dich tun?
Wir sparen Dir Zeit und wickeln die Implementierung der betrieblichen Altersversorgung für dich rechtssicher ab. Wir machen das für Dich, so wie es der Gesetzgeber möchte und das nicht zum ersten mal.
Wir erstellen die Beratungsdokumentationen, die individuellen Angebote für die Mitarbeitenden, beraten diese vor Ort oder digital, übernehmen die Kommunikation mit dem Steuerbüro oder Buchhaltung, erstellen deine Versorgungsordnung passend auf dein Unternehmen und schauen dass jede Personalakte die notwendige Aktualisierung in der Entgeltumwandlungsvereinbarung erhält oder überhaupt eine erhält. Darüber hinaus prüfen wir auch bereits bestehende Verträge auf Rechtssicherheit für dich als Unternehmer:in, denn für die haftest du auch. Wir empfehlen dir Anbieter oder bauen auf bestehenden Verbindungen auf. Das alles unabhängig und mit ganz viel Spass am Thema und professionalisierten Abläufen.
Und das Beste: Bei uns läuft, wenn du das willst, alles digital. Du musst keine Policen mehr abheften, Nachträge, Versicherungsstände und Beitragsänderungen deiner vielen Arbeitnehmer:innen sortieren, Abgänge und Elternzeiten melden – alles effizient.
Du hast den Überblick verloren in all den Pflichten?
Zusammenfassung:
• Information deiner Arbeitnehmer:innen über das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung (bAV)
• Schriftliche Dokumentation der Entscheidung deiner Arbeitnehmer in der Personalakte (Verzicht oder Entgeltumwandlungsvereinbarung)
• Zuschuss von 15%, sowohl bei Bestandsverträgen als auch bei Neuverträgen
• Vorlage einer schriftlich fixierten Versorgungsordnung
Ihre Expertinnen für die betriebliche Altersversorgung
Wir beraten Sie gerne, wie sie maximal steueroptimiert und durch diverse Förderungen Ihre Mitarbeitenden optimal im Aufbau einer Altersvorsorge unterstützen können. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt dabei, die betriebliche Altersversorgung samt Versorgungsordnung für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen einzuführen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Ihre Lara-Alexandra Aigner und Marie Christina Schröders