Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, was kostet diese und worauf ist zu achten?

Die eigene Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital. Doch was in jungen Jahren als selbstverständlich gilt, kann sich im Laufe des Berufslebens ändern: Allergien, Krankheiten und Unfälle können die Arbeitskraft bedrohen und die betroffenen aus dem Arbeitsalltag reißen. Dabei fällt das Einkommen weg, der finanzielle Ruin droht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor diesem Risiko. Denn diese leistet, wenn Sie nicht mehr arbeiten können.

Berufsunfähigkeitsversicherung als Teil der Privatversicherungen - Versicherungsmakler Aschaffenburg SaFiVe

Die wichtigste Absicherung für Berufstätige: Die BU

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen von Berufstätigen. Unabhängig davon, ob sie angestellt, selbstständig oder Freiberufler sind. Denn sie zahlt eine monatliche Rente, wenn die Versicherten aus gesundheitlichen Gründen ihren Job nicht mehr ausüben können. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder Allergien dafür verantwortlich sind. Die BU-Versicherung schützt die finanzielle Existenz, wenn die eigene Arbeitskraft versagt.

So funktioniert die BU-Versicherung

 

Die BU leistet, wenn Versicherte ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er zuvor gestaltet war, aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr nachgehen können.

Das bedeutet, der Versicherungsschutz ist an die letzte Tätigkeit gekoppelt. Es spielt keine Rolle, ob die Betroffenen theoretisch einem anderen Job auf dem Arbeitsmarkt nachgehen können. Sie erhalten eine monatliche Rente, die das entfallende Einkommen kompensiert.

Für den Versicherungsschutz ist es unerheblich, ob die Versicherten ihren Beruf aufgrund einer Krankheit oder infolge eines Unfalls nicht mehr ausüben können. Schwere Krankheiten wie Krebs oder auch psychische Leiden sind genauso versichert wie Schädigungen des Bewegungsapparats. Entscheidend ist, dass zu mindestens 50 Prozent eine Berufsunfähigkeit besteht. Somit muss die Hälfte der Leistungsfähigkeit verloren gegangen sein oder die Arbeit lässt sich nur noch für wenige Stunden am Tag ausüben, um Anspruch auf eine BU-Rente zu haben.

Um eine Leistung zu erhalten, muss zudem ein Arzt bestätigen, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft anhält. Das bedeutet, es ist davon auszugehen, dass die Betroffenen für mindestens sechs Monate berufsunfähig sind. Dann besteht der Anspruch an die Rentenleistung. Sollten sie nach einer Genesungszeit ihren Job wieder aufnehmen können, zahlen einige Versicherer eine sogenannte Wiedereingliederungshilfe. Dabei handelt es sich um eine einmalige Kapitalleistung, die bis zu sechs Monatsrenten umfasst.

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Jeder Vierte wird berufsunfähig

Niemand möchte sich damit befassen, die eigene Arbeitskraft zu verlieren. Doch Statistiken zeigen, dass eine Berufsunfähigkeit häufiger eintritt als angenommen. Rund jeder vierte Berufstätige wird im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Häufig führen Nerven- und psychische Erkrankungen dazu. Dazu zählen mitunter Depressionen wie auch Burn-out.

Doch nicht nur psychische Leiden bedrohen die Arbeitskraft. Schäden am Skelett und Bewegungsapparat sind insbesondere bei körperlichen Tätigkeiten, aber auch bei Bürojobs eine häufige Ursache für den Verlust der Arbeitskraft. Dazu kommt das Risiko, an einer schweren Krankheit wie Krebs zu erkranken, was ebenfalls zur Berufsunfähigkeit führt.

Im Allgemeinen steht jede Berufsgruppe verschiedenen Risiken gegenüber. Während Handwerker ein vergleichsweise hohes Unfallrisiko haben und häufig an körperlichen Leiden erkranken, sind Berufe mit einer großen Verantwortung wie Führungs- und Lehrkräfte vermehrt mit psychischen Erkrankungen konfrontiert. So birgt jede Tätigkeit ihre Risiken, die nicht nur im Job zu finden sind, sondern auch im Privatleben.

 

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  • Depressionen und Burn-Out führen u.a. zur Berufsunfähigkeit
  • Berufe mit schwerer körperlicher Tätigkeit können zu gesundheitlichen Schäden führen

Die staatlichen Leistungen reichen bei einer Berufsunfähigkeit nicht aus

Die staatliche Absicherung für Berufstätige, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, ist gering und reicht in den seltensten Fällen aus, um den Lebensstandard zu halten. Zwar erbringt der Staat eine Erwerbsminderungsrente für alle, die in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Allerdings hat nur Anspruch auf die volle Rentenleistung, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer noch drei bis sechs Stunden täglich einen Beruf ausüben kann, erhält nur die halbe Leistung. Und selbst bei vollen Ansprüchen reicht die Rente kaum zum Leben. 2020 lag die Erwerbsminderungsrente bei durchschnittlich 830 Euro.

Berufsunfähigkeit bedeutet, den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er zuvor ausgestaltet war, nicht mehr ausüben zu können. Erwerbsunfähig ist hingegen, wer keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgehen kann.

Eine weitere Problematik ergibt sich für Selbstständige. Sie zahlen häufig nicht in die Rentenkasse ein und haben damit keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Auch Auszubildende und junge Erwachsene stehen einem Problem gegenüber: Sind sie nicht seit fünf Jahren in der GRV versichert und haben nicht mindestens 36 Monate Beiträge geleistet, besteht für sie kein Anspruch auf eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit.

Auch Beamte sollten ihre Arbeitskraft absichern. Sie schließen jedoch keine BU- sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung Denn auch der staatliche Versicherungsschutz weist Lücken auf.

Eine Erwerbsminderungsrente bekommt zudem nur, wer nicht mehr arbeiten kann. Das bedeutet, die Betroffenen können aus gesundheitlichen Gründen keiner Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgehen. Der Handwerker, der weiterhin als Pförtner arbeiten könnte, ist zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig. Somit hat er keinen Anspruch auf eine staatliche Rentenleistung.

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Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Für Selbstständige, Auszubildende und junge Erwachsene ist die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Doch auch für Berufstätige, die Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben und auf ihr Arbeitseinkommen nicht verzichten können, ist eine BU-Versicherung ratsam. Denn diese erbringt auch dann eine Leistung, wenn sie theoretisch einem anderen Beruf nachgehen könnten.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Entscheidend bei einer BU-Versicherung sind das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der ausgeübte Beruf. Diese Faktoren nehmen zusammen mit der gewählten Rentenleistung und der Laufzeit einen elementaren Einfluss auf die Kosten. Des Weiteren sind die Beiträge bei den Versicherern sehr unterschiedlich. So kann dasselbe Produkt bei einem Anbieter doppelt so teuer sein wie bei einer anderen Gesellschaft. Daher ist es sinnvoll, verschiedene Versicherer miteinander zu vergleichen, um einen Versicherungsschutz mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

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Kostenbeispiel

1.500 Euro BU-Rente für eine 26-jährige Person ohne Vorerkrankungen mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr

 

  • Ab 73 Euro für eine Bürokauffrau
  • Ab 76 Euro für einen technischen Zeichner
  • Ab 114 Euro für einen Schlosser

Die Berufsgruppen der BU

Die Prämienberechnung bei einer BU erfolgt risikoabhängig. Dabei kalkulieren die Versicherer, wie wahrscheinlich es ist, dass die zu versichernde Person berufsunfähig wird. Einige Berufsgruppen haben dabei ein höheres Risiko als andere. Beispielsweise weil sie körperliche Arbeit vorsehen oder mit bestimmten Risiken wie einer großen Verantwortung verbunden sind. Daher sind diese Berufe auch teurer als andere, weniger risikoreiche Jobs.

Die Versicherer stufen die Berufe in sogenannte Risikogruppen ein. Berufstätige in der Gruppe 1 haben ein geringes Risiko und zahlen niedrige Beiträge. Umso höher die Berufsgruppe, desto teurer ist die Prämie. Außerdem gibt es Berufe, die so risikobehaftet sind, dass sie sich nicht versichern lassen.

Berufsgruppen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsgruppe 1

Keine körperliche Tätigkeit: Versicherbar ohne Risikozuschlag oder Leistungseinschränkungen

Beispiel: Steuerberater, Programmierer, Versicherungskaufleute, Bankkaufleute, Apotheker

Berufsgruppe 2

Moderate körperliche Tätigkeit: Versicherbar ohne oder mit geringem Risikozuschlag oder Leistungseinschränkungen

Beispiel: Physiker, Labormediziner, Chemiker, Zahntechniker, Büro- und Verwaltungsangestellte

Berufsgruppe 3

Überwiegend körperliche Tätigkeit: Versicherbar mit Risikozuschlag oder Leistungseinschränkungen

Beispiel: Krankenpfleger, Altenpfleger, Erzieher, Physiotherapeut

Berufsgruppe 4

Überwiegend körperliche Tätigkeit und hohes BU-Risiko: Versicherbar mit hohem Risikozuschlag oder erheblichen Leistungseinschränkungen

Beispiel: Maurer, Landschaftsgärtner, Straßenbauer, Fensterbauer, Dachdecker, Gerüstbauer, Zimmermänner, Schreiner und Tischler

Berufsgruppe 5

Gesundheits- und lebensgefährliche Tätigkeit und sehr hohes BU-Risiko: Nicht versicherbar

Beispiel: Fallschirmspringer, Tiefseetaucher, Profisportler, Kampfsportler, Berufsrennwagenfahrer

Vorerkrankungen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Des Weiteren berücksichtigen die Versicherer den Gesundheitszustand der Antragsteller. Dafür müssen diese eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dabei handelt es sich um einen Fragekatalog, der verschiedene Gesundheitsbereiche abdeckt. Volkskrankheiten wie eine Grippe oder ein Magen-Darm-Infekt nehmen keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Anders verhält es sich bei Erkrankungen, die ein BU-Risiko mit sich bringen.

Je nach Schwere der Vorerkrankung verlangen die Versicherer einen Risikozuschlag. Oder sie schließen die Krankheit und daraus resultierende Folgeerkrankungen aus dem Vertrag aus. In schweren Fällen kann es auch sein, dass die Gesellschaft den Antrag ablehnt. Denn mit schweren Krankheiten wie Krebs oder Multipler Sklerose ist eine Absicherung der Arbeitskraft häufig nicht möglich.

Vorerkrankungen sollten trotz aller Risiken nicht verschwiegen werden. Denn im Leistungsfall überprüft der Versicherer den Gesundheitsstatus. Und lassen sich Falschangaben im Antrag aufdecken, kann die Gesellschaft die Leistung nicht nur kürzen, sondern sogar verweigern. Daher ist es besonders wichtig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Bestenfalls zusammen mit dem Hausarzt, um keine Diagnose oder Behandlung zu vergessen.

Die Höhe der BU-Rente

Auch die Höhe der Rentenleistung nimmt Einfluss auf die Prämienkalkulation. Allerdings sollte der Beitrag kein Kriterium dafür sein, die Rente zu niedrig anzusetzen. Denn die Leistung muss ausreichen, um alle laufenden Kosten zu decken. Dazu gehören Wohnung, Familie, Versicherungen, Lebenshaltung, Lebensmittel und Unternehmungen. Zudem muss die Rente hoch genug sein, um für das Alter vorzusorgen. Denn wer nicht mehr berufstätig ist, zahlt keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Die BU-Rente sollte dem Nettoeinkommen entsprechen. Wer seinen Rentenbedarf exakt ermitteln möchte, schreibt alle monatlichen Ausgaben auf. Der Bedarf verringert sich, wenn Einnahmen aus Vermietung bestehen. Oder eine Rentenversicherung vorhanden ist, deren Leistungsbeginn vorgezogen werden kann.

Brutto- und Nettobeitrag beachten

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden zwei Beiträge ausgewiesen: der Brutto- und der Nettobeitrag. Den Nettobeitrag zahlen die Versicherten bei Vertragsabschluss. Er entspricht der aktuellen Kalkulation der Versicherer. Allerdings darf der Anbieter die Prämie erhöhen. Maximal bis zum Bruttobeitrag.

Aus diesem Grund müssen die Antragsteller sowohl die Netto- wie auch die Bruttoprämie berücksichtigen. Denn die niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt und die steigende Lebenserwartung der Versicherten macht es wahrscheinlich, dass der Beitrag bis zur Bruttoprämie erhöht werden kann. Daher sollte die Spanne zwischen den beiden Summen möglichst gering sein.

Die Arbeitskraft zuverlässig absichern: Jetzt beraten lassen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für die meisten Berufstätigen zur wichtigsten Absicherung. Denn sie schützt ihre finanzielle Existenz, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen kein Einkommen mehr erzielen können. Allerdings gibt es bei einer BU-Versicherung einiges zu beachten. Nicht nur im Hinblick auf die Rentenhöhe, die Laufzeit und mögliche Vorerkrankungen.

Als Versicherungsmaklerin aus Aschaffenburg und Sachverständige für Finanzen und Versicherungen unterstütze ich Sie dabei, Ihre eigene Arbeitskraft rundum zuverlässig abzusichern. Gemeinsam analysieren wir Ihren Bedarf, gehen die Gesundheitsfragen durch und finden die richtige Absicherung für Ihre individuelle Situation. Buchen Sie hier gerne ein Beratungsgespräch mit mir und ich beantworte alle Ihre Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hinweis

Eine Ablehnung kann dazu führen, dass die Chancen, bei einer anderen Gesellschaft einen Versicherungsschutz zu erhalten, schlechter stehen. Daher ist es bei Vorerkrankungen sinnvoll, gemeinsam mit einem Versicherungsmakler eine anonyme Risikovorabanfrage zu stellen. So lässt sich ohne die Nennung eines Namens überprüfen, ob der Versicherer den Antrag unter den gesundheitlichen Bedingungen annehmen würde. Eine Ablehnung hat keine negativen Folgen für die Kunden.

Hinweis

Für die BU-Versicherung gilt ein Bereicherungsverbot. Die Rente darf nicht maßgeblich höher sein als das erzielte Einkommen.

Verträge ohne abstrakte Verweisung wählen

Die abstrakte Verweisung sollte sich heutzutage nicht mehr in der BU-Versicherung finden lassen. Allerdings kommt es noch immer vor, dass diese Klausel in besonders günstigen Angeboten, die deutlich vom Markt abweichen, hinterlegt ist. Und sie kann im Leistungsfall dazu führen, dass den Versicherten ihre Rente verweigert wird.

Eine abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer die Rentenzahlung ablehnen kann, wenn der berufsunfähige Kunde theoretisch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Also wenn der Handwerker als Pförtner seinen Lebensunterhalt verdienen kann, da sein gesundheitlicher Zustand lediglich eine körperliche Arbeit verwehrt. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Versicherte tatsächlich eine solche Anstellung findet. Besteht die theoretische Möglichkeit der Ausübung eines anderen Jobs, hat der Kunde keinen Leistungsanspruch.

Früher war diese Klausel häufig in den Verträgen zu finden. Heute gibt es sie in sehr günstigen Angeboten oder als Möglichkeit, die Beiträge zu senken. Als Versicherungsmaklerin rate ich dringend von einer abstrakten Verweisung in der BU-Versicherung ab.

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