Als arbeitender Bürger haben Sie stets Ihr Einkommen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Solange Sie die Arbeit ausführen, werden Sie unter normalen Umständen finanziell auf sicherem Boden stehen. Doch was, wenn Sie die Arbeit nicht mehr ausführen können? Wenn beispielsweise ein Arzt bestätigt, dass physische oder psychische Gründe gegen die fortgesetzte Ausübung der Arbeit sprechen? Tritt ein solcher Fall ein, kann insbesondere für ältere Menschen eine große Zukunftsangst eintreten, nicht mehr in einem Beruf Fuß fassen können und sich ohne finanzielle Grundlage im Leben behaupten zu müssen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen, mit diesem Schicksal umzugehen und zahlt Ihnen entweder eine festgesetzte Einmalzahlung, mit welcher Sie sich an die neuen Lebensbedingungen anpassen können, oder Sie erhalten eine monatliche Rente bis zu einem festgelegten Alter.
Bei der Wahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie insbesondere darauf achten, dass der Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung keine übermäßig strengen Kriterien zur Auszahlung der Rente bzw. der Einmalzahlung anlegt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann beispielsweise vorsehen, dass Sie im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit in einen anderen Beruf innerhalb Ihrer erlernten Qualifikation oder einen Beruf außerhalb Ihrer Qualifikation eingebunden werden. Ein weiteres Merkmal, in dem sich die Berufsunfähigkeitsversicherung untereinander unterscheidet, ist die rückwirkende Zahlung. Ist diese bei einer bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesehen, können Sie sich Beiträge nachträglich auszahlen lassen, wenn die Erstdiagnose noch keine abschließende Berufsunfähigkeit feststellen konnte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung steht Ihnen in vielen verschiedenen Tarifen zur Auswahl. Treffen Sie die Wahl Ihrer Versicherung mit Bedacht.
Der Kern einer Umorganisationsklausel besteht darin, dass der Versicherte nicht als berufsunfähig anerkannt wird, wenn er durch eine andere Aufgabenverteilung, technische Hilfsmittel oder Fortbildungsmaßnahmen im eigenen Betrieb weiterhin berufstätig sein kann. Und zwar mit der bisherigen Lebensstellung, also einem vergleichbaren Ansehen und vergleichbarem Einkommen.
Die Umorganisationsklausel in den Versicherungsbedingungen einer BU-Versicherung betrifft vor allem Selbstständige und Freiberufler. Aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer, leitende Angestellte oder mitarbeitende Gesellschafter können betroffen sein. Die unterschiedlichen Versicherer wenden die Umorganisationsklausel auf unterschiedliche Personengruppen an. Im Grunde genommen kann jeder Erwerbstätige betroffen sein, der selber seinen Arbeitsplatz und seine berufliche Tätigkeit gestalten kann, also nicht weisungsgebunden ist.