Wohngebäudeversicherung

Als Besitzer eines Hauses haben Sie eine Investition getätigt, die nicht nur in der Anschaffung teuer ist, sondern auch im Schadensfall zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden kann. Ein Fahrzeuganprall an der Häuserwand, ein Blitzeinschlag oder ein Brand, all dies kann den Wert Ihres Gebäudes stark mindern und sogar die Stabilität der Baustruktur gefährden. Da Reparaturmaßnahmen an fertiggestellten Immobilien sehr schnell in einen kostenintensiven Bereich gelangen können, ist jedem Hausbesitzer zu einer Wohngebäudeversicherung geraten.

Dem Besitzer einer Immobilie ist mit der Wohngebäudeversicherung eine Vielzahl unterschiedlicher Einschlüsse vorgegeben, aus denen er denjenigen Tarif auswählen kann, der dessen Wohngebäude in bestmöglicher Weise absichert. So gibt es beispielsweise Einschlüsse, die die Beseitigung von Graffiti berücksichtigen oder einen Wasserschaden durch defekte Wasserbetten anerkennen. Ebenso ist es möglich, dass Mieter des Wohngebäudes nach einem erheblichen Schadensfall für die Dauer der Instandsetzung in ein Hotel wechseln müssen. Auch in diesem Fall kann die Versicherung Ihres Grundstückes eine finanzielle Abdeckung bieten. Besitzern von Grundstücken ist daher empfohlen, die Wohngebäudeversicherung auf Grundlage der zu erwartenden Risiken abzuschließen.

Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung versichert?

Wenn es knallt und brennt und ihr Eigentum nicht richtig versichert ist, kann es teuer werden.

Für die hier gezeigte Hecke, hatte die Silvesternacht fatale Folgen. Für den Hauseigentümer auch.
Ein Schaden von ca. 4000 € der nicht gedeckt ist, weil Grundstücksbestandteile nicht versichert sind. Bei den meisten Wohngebäudeversicherungen ist das so und selbst wenn die Grundstücksbestandteile abgesichert sind, ist genau in die Bedingungen zu sehen, ob es eine Auflistung der Grundstücksbestandteile gibt. Immer wieder sehe ich in meiner Beratung – es fehlt an noch viel mehr, wie bspw.: Allgefahrendeckung – Die versicherten Sachen sind gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert:

Keine Unterversicherung bei richtiger Angabe der Wohnfläche

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis 100%

Schäden an Ableitungsrohren (auf und außerhalb des Grundstücks) bis 100%

Versicherungsschutz für Sturmschäden auch unter Windstärke 8

Aufwendungen für umgestürzte / abgeknickte Bäume bis 100%

Regenrohre (innen- und außenliegend) auch bei Verstopfung

Safive Hausrat Einzug

Bitte überprüfen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung auf Aktualität oder lassen sie uns das machen. Insbesondere Absicherungsgrenzen bei der groben Fahrlässigkeit oder eine Versicherung nach Wert MARK 1914 kann sie teuer zu stehen kommen.

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Was ist eine Allgefahrendeckung ?

Im Gegensatz zu der klassischen Wohngebäudeversicherung, entfällt bei »Allrisk« – Allgefahren-Tarifen die übliche Aufzählung versicherter Gefahren wie Sturm, Wasser, Feuer, Hagel usw. Vielmehr versichert eine solche Wohngebäudeversicherung alle in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Gegenstände und Gebäudebestandteile gegen jegliche Art von Schäden, Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen.

Natürlich gibt es auch gewisse Leistungsausschlüsse, bei denen kein Versicherungsschutz besteht, alles andere wäre auch nicht kalkulierbar. Nicht versichert sind z.B.:

Arglistig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Schäden aufgrund mangelhafter Beschaffenheit

Schäden als Folge von Kriegsereignissen

Schäden an noch nicht bewohnten oder bezugsfertigen Häusern

Allgefahrendeckung – Definition:

Eine Allgefahrendeckung bedeutet in der Wohngebäudeversicherung die größtmögliche Brandbreite an versicherten Gefahren zum Schutz Ihrer Immobilie. Die Allgefahrendeckung wird häufig auch AllRisk-Deckung genannt. Besonderheit gegenüber anderen Tarifen ist bei der AllRisk-Deckung allerdings, dass auch bisher noch unbekannte oder nicht genannte Gefahren mit abgedeckt sind.

Grobe Fahrlässigkeit als Teil der AllRisk-Deckung:

In der Regel ist grobe Fahrlässigkeit bei Wohngebäudeversicherungen mit Allgefahrendeckung mitversichert. Damit leistet die Versicherung auch dann, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben und dadurch ein Schaden entstanden ist. Auch für Schäden, die durch unbefugte Dritte entstanden sind, also etwa Einbruchschäden am Haus oder an der Wohnung, wird meist mitgehaftet.

‌Was ist der Schadenfreiheitsnachlass in der Wohngebäudeversicherung?

Das Prinzip kennen Sie aus dem KFZ Bereich. Haben Sie keinen Schaden gehabt in den letzten 3-5 Jahren, gewährt Ihnen der Versicherer einen besonders günstigen Beitrag. ABER: Wenn Sie dann einen Schaden haben, steigt der Beitrag und ein Wechsel nach einem Schaden zu einem anderen Versicherer ist oft nicht einfach so möglich. Trotzdem ist es eine super Alternative, Beiträge zu sparen und einige Versicherer bieten dies mittlerweile an.

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