E-Scooter: Freud und Leid zugleich
Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung überprüfen
Aus Großstädten sind die mintgrünen oder feuerroten Flitzer schon längst nicht mehr wegzudenken – und auch kleinere Städte erobern sie im Sturm: E-Scooter. Kein Wunder: Man bewegt sich dank der wendigen Elektroroller flink von A nach B, ohne lästige Parkplatzsuche oder Wartezeiten auf Bus und Bahn.
Zahlreiche Unfälle in Verbindung mit E-Scootern
Doch wo Freud, liegt oft auch Leid: Mit steigender Zahl an E-Scootern erhöht sich auch die an Unfällen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldet für das Jahr 2020 1150 Unfälle mit rund 180000 versicherten Fahrzeugen, bei denen Dritte zu Schaden kamen – beispielsweise in Form von beschädigten Autos- oder Personenschäden. Und so werden nicht nur in Frankfurt oder Köln, sondern auch Versicherungsmakler in Aschaffenburg immer öfter auf das Thema E-Scooter angesprochen.
Trotz Versicherungspflicht für E-Scooter sind nicht immer alle Schäden gedeckt
Doch war gerade die Rede von versicherten Fahrzeugen? In der Tat. Eine Versicherungspflicht für E-Scooter hat der Gesetzgeber längst eingeführt – trotzdem sind nicht immer alle Schäden gedeckt. Die Krux liegt im Detail: Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge gilt für die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge keine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gemäß § 7 StVG. Diese regelt, dass geschädigte Dritte ihren Schaden vom Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers stets ersetzt bekommen. Im Falle des beschädigten Autos bleibt der Besitzer des Wagens folglich auf seinen Reparaturkosten sitzen, wenn der E-Scooter-Fahrer nicht ermittelt werden kann. Der Haftpflichtversicherer des Rollers wird nicht in die Pflicht genommen.
Lösung: Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung
Was nun? Gefragt ist einerseits der Gesetzgeber im Hinblick auf die Einführung einer Gefährdungshaftung für E-Scooter. Gefragt sich jedoch auch die Versicherer von Elektrorollern, die an der Erweiterung ihrer Deckung arbeiten sollten. Bis hier allerdings Steine ins Rollen geraten, kannst du dein Risiko, Geschädigte:r zu werden, minimieren, indem du überprüfst, ob deine private Haftpflichtversicherung bei Forderungsausfall einspringt. Gerne helfe ich dir als Versicherungsmaklerin im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung dabei. Vielleicht sprechen wir also demnächst im Zuge eines Finanz- und Versicherungsgutachtens auch über die kleinen Flitzer, die unser Fortbewegen revolutioniert haben?