Unfälle sind im Laufe des Lebens unvermeidlich. In den meisten Fällen sind die Konsequenzen einfach, in manchen Fällen können die Konsequenzen aber eine sehr große Tragweite annehmen. Beispielsweise, wenn Sie im Zuge eines Unfalles einen Teil Ihres Körpers verlieren, den Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit zwingend benötigen. Eine Unfallversicherung nimmt einer solchen Situation die größte Brisanz, indem Sie entweder eine Einmalzahlung erhalten, mit welcher Sie sich an Ihre neue Situation anpassen können, oder indem Sie eine Rente erhalten, mit der Sie sich über Ihre zukünftige finanzielle Situation weniger Sorgen machen müssen.
Als Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung befinden Sie sich in der Schwierigkeit, einen Spagat zwischen geringstmöglicher Beitragsleistung und bestmöglicher Abdeckung durch die Versicherung zu erreichen. Problematisch ist zudem, dass der Versicherungsnehmer nicht weiß, welche Unfälle ihn im Laufe des Lebens erwarten. Um dennoch eine gute finanzielle Absicherung zu erhalten, ist es möglich, über die Progression der Versicherung die Leistungsauszahlung mit zunehmender Schwere des Unfalls zu erhöhen. Wenn Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden, achten Sie daher insbesondere auf die Konditionen der Progression, um im Bedarfsfall eine optimale finanzielle Unterstützung zu beziehen.
Die Unfallversicherung hilft mit der Zahlung einer einmaligen Summe, um die schlimmsten Folgen unmittelbar bewältigen zu können. Insbesondere wird dabei an Einkommensausfälle gedacht, Umbaumaßnahmen (z.B. behindertengerechter Ausbau des Haushalts) oder teure Rehabilitation, soweit diese nicht vom Krankenversicherer übernommen werden. Obwohl es in der Unfallversicherung auch die Variante der Unfallrente gibt, eignet sich die Unfallversicherung auf keinen Fall als Ersatz für eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, es sei denn Letztere könnten aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht vereinbart werden. Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines Geldbetrages im Falle einer Unfallinvalidität.
Der prozentuale Invaliditätsgrad wird dabei in Abhängigkeit von der körperlichen Beeinträchtigung nach einer vertraglich vereinbarten Gliedertaxe festgestellt. Je höher der prozentuale Invaliditätsgrad ist, desto höher fällt die finanzielle Leistung bis maximal zur Versicherungssumme aus. Aus diesem Grund gilt bei der Vereinbarung der Unfallversicherung ein besonderes Augenmerk auf die Gliedertaxe. Die Gliedertaxe gibt vor, für welche Körperteile und –Funktionen welche Prozentwerte angesetzt werden. Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Stimme in der Gliedertaxe Berücksichtigung findet. Berufe, bei denen es auf besondere körperliche Fähigkeiten ankommt, sollten darauf achten, dass die Gliedertaxe den Anforderungen an den Beruf besonders Rechnung trägt. So sind beispielsweise Ärzte und Feinmechaniker gut beraten, auf eine hohe Berücksichtigung von Beschädigungen der Finger und der Hand zu achten. Zusätzlich wird die Leistung von der vereinbarten Progression beeinflusst.
Die Progression führt bei höheren Invaliditätsgraden zu einer verhältnismäßig höheren Leistung, die auch deutlich über die Versicherungssumme hinausgehen kann. Je höher der Grad der Invalidität ist, desto höher wird die Schadensersatzleistung. Daher führt eine hohe Progression zu einer stärkeren Berücksichtigung schwerer Unfälle, während bei leichten Unfällen kaum eine Wirkung besteht.
Alle fünf Sekunden verunglückt bei uns ein Mensch. Das sind ca. 6 Millionen Unfälle im Jahr. Selbst wenn die meisten Unfälle glimpflich ablaufen, bedeutet ein schwerer Unfall für viele Menschen eine Einschränkung und zusätzliche Ausgaben. Gegen die finanziellen Folgen können Sie sich durch eine Unfallversicherung schützen.
Die Grundsummen einer vereinbarten Invaliditätsleistung können durch eine Progressionsklausel gesteigert werden, um die versicherte Person bei höheren Invaliditätsgraden finanziell besser zu stellen.