Als Autofahrer sind Sie im Besonderen in der Gefahr, Dritten einen Schaden zuzufügen. Zu beachten ist, dass eine Leistungspflicht keine Schuld voraussetzt, lediglich eine Beteiligung am Schadensfall. Eine Kfz-Versicherung ist aus diesem Grund eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie können jedoch nicht nur den Schaden Dritter versichern lassen. Auch die Versicherung von Schäden am eigenen Automobil ist möglich, wahlweise über die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend für alle Fahrzeughalter und Grundvoraussetzung für die Zulassung eines Kfz. Denn sie leistet, wenn Dritte durch die Nutzung Ihres Fahrzeugs geschädigt werden. In diesem Fall kommt die Haftpflicht für berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Allerdings fungiert sie auch als passiver Rechtsschutz. Denn der Versicherer prüft, ob eine Haftbarkeit vorliegt und Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn nicht, wehrt er unberechtigte Ansprüche für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.
Die Teil- und Vollkaskoversicherungen kommen für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die Teilkasko leistet bei Schäden wie Wildunfälle, Brände und Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfangreicheren Versicherungsschutz. Denn diese übernimmt zusätzlich Eigenschäden, die Sie selbst verursacht haben. Zum Beispiel bei einem Unfall. Damit empfiehlt sich diese Absicherung vor allem für Neuwagen und teure Gebrauchte.
Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden durch Wildunfälle, Diebstahl und Raub, Elementargefahren, Brand, Kurzschluss und Explosion sowie bei Glasbruch
Die Vollkaskoversicherung kommt darüber hinaus für selbst verursachte Schäden und Vandalismus auf
Je nach Anbieter sind weitere Leistungen in der Kaskoversicherung enthalten. Beispielsweise Schäden durch Marderbiss oder Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art.
Die Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) gibt Aufschluss darüber, wie lange die Versicherten unfallfrei fahren. Mit jedem Jahr, in dem kein Schaden gemeldet wurde, steigt die SF-Klasse und der Beitrag sinkt. Kommt es jedoch zu einem Schaden, der von der Versicherung reguliert wird, stuft der Versicherer Sie herunter. In diesem Fall müssen Sie im kommenden Jahr mit einer höheren Prämie rechnen. Sie können eine Rückstufung verhindern, indem Sie für den Schaden selbst aufkommen.
Die Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko. Sie werden jeweils getrennt behandelt. In der Teilkaskoversicherung gibt es hingegen keine SF-Klassen, weshalb ein Schaden keine direkten Auswirkungen auf den Beitrag hat.
Hinweis: Wer einen Zweitwagen anmeldet, erhält bei manchen Versicherern automatisch die Ersteinstufung SF 2. Dadurch müssen die Versicherten nicht in der teuren Klasse 0 starten. Eltern, deren Kinder ihr erstes Auto fahren, können für ihren Nachwuchs das Fahrzeug anmelden, um sie günstiger zu versichern.
Wenn Sie eine bestimmte Kfz-Versicherung in nähere Betrachtung gezogen haben, empfehlen wir, insbesondere die Einschlüsse der Haftpflichtversicherung zu prüfen. Diese können, neben den obligatorischen Bestandteilen, von Tarif zu Tarif variieren. So ist beispielsweise mittels der Mallorca-Police ein Einschluss der Kfz-Versicherung vorgesehen, die eine Kfz-Haftpflicht außerhalb Deutschlands garantiert. Da für Autofahrer mit eigenem PKW die Möglichkeit besteht, sehr leicht das eigene Land zu verlassen, ist eine internationale Haftpflicht einer Kfz-Versicherung eine sinnvolle Investition.
Ich helfe Ihnen gerne dabei, die passende Kfz-Versicherung zu finden. Nutzen Sie dafür den Angebotsvergleich oder vereinbaren Sie einen Termin mit mir.