Hausratversicherung
Was zahlt eine Hausratversicherung, für wen ist sie sinnvoll und welche Gefahren sind versichert?
Das eigene Hab und Gut ist jedem lieb und teuer. Da ist es umso ärgerlicher, wenn der Besitz zu Schaden kommt. Doch ein Wasserrohrbruch kann Möbel und Teppiche beschädigen, ein Wohnungsbrand den gesamten Inhalt zerstören. Eine Hausratversicherung schützt vor diesen Gefahren. Zwar kann sie nicht den immateriellen Wert der beschädigten Gegenstände ersetzen, aber zumindest finanzielle Abhilfe schaffen.
Was ist eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung dient dazu, den kompletten Hausrat abzusichern. Dazu gehören pauschal alle Gegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden. Also Möbel und Elektronik, aber auch Kleidung und Nahrungsmittel, die sich innerhalb der versicherten Wohnung befinden. Auch geliehene Gegenstände sind mitversichert. Die Einbauküche gehört ebenfalls zum Hausrat, wenn sie von einem Mieter eingebaut und bezahlt wurde. Ebenso wie Böden, die der Versicherte in seiner Mietwohnung eingebracht hat. Außerdem deckt die Versicherung Schäden an privaten Antennen und an Markisen ab. Einige Tarife schließen zudem Gartenmöbel ein, auch wenn sich diese außerhalb der Wohnung befinden.
Kommen Hausratsgegenstände durch ein versichertes Ereignis zu schaden, erstattet der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis. Maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die sich bei Vertragsabschluss festlegen lässt.
Das leistet die Hausratversicherung
Im Schadensfall ersetzt der Versicherer den Schaden zum Wiederbeschaffungswert. Der Kunde erhält also so viel Geld, wie er benötigt, um für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Auch wenn der Gegenstand bereits mehrere Jahre alt ist. Darüber hinaus kommt die Hausratversicherung für Reparaturkosten an beschädigtem Inventar auf. Für geschädigte, aber noch nutzbare Gegenstände erhalten die Kunden eine Entschädigung für die Wertminderung.
Infolge eines Schadens übernimmt die Hausrat außerdem die Kosten für Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung des Eigentums und Sicherungsmaßnahmen. Ist die Wohnung zum Beispiel nach einem Brand oder Leitungswasserschaden unbewohnbar, ist für eine gewisse Zeit die Übernachtung in einem Hotel mitversichert.
Darüber hinaus gibt es bei der Hausrat die sogenannte Außenversicherung. Damit besteht nicht nur innerhalb der versicherten Wohnung Versicherungsschutz. Sondern auch außerhalb. Hierbei gilt, dass sich der Besitz in einem geschlossenen Raum befinden muss. So besteht ein Leistungsanspruch, wenn das Eigentum beispielsweise aus dem verschlossenen Hotelzimmer gestohlen wurde. Je nach Versicherer kann für die Außenversicherung jedoch ein bestimmter Zeitraum gelten. Außerdem ist die Erstattungssumme begrenzt.
Die Versicherungssumme
Alle Schäden werden maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme erstattet. Diese muss dem Gesamtwert des Hausrats entsprechen. Dabei ist es sinnvoll, die zu Vertragsbeginn gewählte Summe in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Denn durch Neuanschaffungen steigt auch der Wert des Eigentums.
Um die Versicherungssumme zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten: die pauschale und die individuelle Wertermittlung. Bei der pauschalen Ermittlung ziehen die Versicherer einen festen Wert je Quadratmeter Wohnfläche heran. Der Vorteil dabei ist, dass die Kunden nicht Raum für Raum durchgehen müssen, um ihren Besitz zu schätzen. Außerdem räumen die meisten Gesellschaften einen Verzicht auf eine Leistungskürzung bei Unterversicherung ein, wenn die pauschale Ermittlung gewählt wird.
Die individuelle Wertermittlung ist aufwendiger, doch entspricht sie dem reellen Bedarf der Kunden. Dabei schätzen sie ihren Hausrat, indem sie jeden Gegenstand auflisten und die Werte addieren. Dadurch steigt jedoch das Risiko einer Unterversicherung. Außerdem muss bei jeder Neuanschaffung die Versicherungssumme angepasst werden. Daher ist die pauschale Wertermittlung in den meisten Fällen ratsamer.
Wertsachen versichern
Für Wertsachen gelten in der Hausratversicherung abweichende Regelungen. So setzen die Versicherer für Wertgegenstände eine Obergrenze für die Erstattung voraus. Meist liegt diese bei 20 oder 25 Prozent der Versicherungssumme für Schmuck und Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Pelze, Antiquitäten etc. Gegen einen Mehrbetrag lässt sich die Erstattungsgrenze erhöhen. Für Bargeld, Wertpapiere und Sparbücher gelten weitere Obergrenzen. Beispielsweise maximal 1.500 Euro für Bargeld, das sich in der Wohnung befindet.
Außerdem müssen Wertsachen gesondert aufbewahrt werden, damit im Schadensfall ein Leistungsanspruch besteht. Dafür setzen die Versicherer die Aufbewahrung in einem zertifizierten Tresor voraus. Je nach Police können weitere Vorgaben zum Gewicht und der Befestigung des Tresors vorgesehen sein.
- Obergrenze vorausgesetzt
- Gesonderte Aufbewahrung der Wertsachen
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Versicherte Gefahren der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zahlt, wenn der Hausrat durch eine im Vertrag genannte Gefahr abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird.
Diese Gefahren sind im Regelfall in jeder Police mitversichert. Zusätzlich lässt sich der Versicherungsschutz bei Bedarf erweitern. So können Schäden durch Überspannung und Blitzschlag, Rauch- und Rußschäden, Seng- und Schmorschäden, Elementarereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck, Rückstau und Vulkanausbruch sowie Glasbruch und Fahrraddiebstahl eingeschlossen werden. Außerdem ist es ratsam, einen Tarif zu wählen, der Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt.
Zu den versicherten Risiken gehören Schäden durch:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Explosion und Implosion
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Raub
Mitversicherung von Fahrrädern
Durch den Einschluss dieses Zusatzbausteins werden Fahrräder gegen Diebstahl versichert. So leistet die Hausrat, wenn das verschlossene Rad gestohlen wird. Auch außerhalb der Wohnung, auf der Straße oder am Bahnhof. Entscheidend ist jedoch, dass das Fahrrad mit einem zertifizierten Schloss gesichert wurde.
Mitversicherung von Glasbruch
Mit einer Glasversicherung können sich die Versicherten gegen Glasbruchschäden absichern. Versicherungsschutz besteht sowohl für Mobiliarverglasung wie Vitrinen und Glastische sowie Gebäudeverglasung wie Fenster und Wintergärten. Auch künstlerisch bearbeitete Glasplatten fallen unter den Versicherungsschutz. Einige Anbieter schließen zudem Glaskeramik-Kochfelder inklusive deren Elektronik ein.
Elementarschäden in der Hausratversicherung
Wie die Starkregen-Katastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zeigte, können Unwetter verheerende Schäden anrichten. Und auch in Deutschland treten diese schweren Wetterereignisse immer häufiger auf. Die Elementarschadenversicherung schützt den Hausrat in diesen Fällen. Denn sie leistet bei Naturgefahren wie Erdbeben und Starkregen, Hochwasser, Rückstau, Erdrutsch und Erdsenkung, Vulkanausbruch und Lawinen.
Erweiterter Brandbegriff: Rauch-, Ruß- und Sengschäden
Ein Brand richtet weitaus mehr Schäden an als nur am Brandherd. Denn häufig müssen weitere Hausratsgegenstände ersetzt werden, die sich nicht in der unmittelbaren Nähe des Brandes befanden, aber von Rauch und Ruß beschädigt sind. Außerdem ist es sinnvoll, Seng- und Schmorschäden einzuschließen. Brennt ein Funke ein tiefes Loch in die Couchgarnitur, besteht kein Versicherungsschutz, da laut Definition kein Feuer entstanden ist. Durch den Einschluss des erweiterten Brandbegriffs – Rauch-, Ruß-, Seng- und Schmorschäden – besteht in diesen Fällen ein Leistungsanspruch.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Wer eine Kerze unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. Bricht dadurch ein Feuer aus, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. Denn viele günstige Tarife schließen Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, aus. Oder sie nimmt eine Leistungskürzung vor.
Daher ist es ratsam, einen Tarif zu wählen, der grobe Fahrlässigkeit einschließt. Und zwar ohne Einschränkungen bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Das kostet die Versicherung des Hausrats
Was eine Hausratversicherung kostet, ist von der individuellen Situation abhängig. Dabei berücksichtigen die Versicherer die Größe der Wohnung und deren Lage. In Großstädten kostet die Absicherung meist etwas mehr als in ländlichen Gebieten, da Versicherer Einbrüche in Städten als größere Gefahr einstufen. In Gegenden, in denen es häufiger zu Stürmen und Überschwemmungen kommt, fällt der Beitrag ebenso höher aus. Außerdem wirken sich die Versicherungssumme und die mitversicherten Zusatzleistungen auf die Prämie aus.
Generell empfiehlt es sich, verschiedene Anbieter auf dem Markt zu vergleichen. Denn es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern, ihren Beiträgen und Leistungen. Eine gute Hausratversicherung ist für eine 100-Quadratmeter-Wohnung bereits ab 10 Euro monatlich erhältlich. Für kleinere Wohnungen fällt die Prämie entsprechend günstiger aus. Der Einschluss einer Elementarschadenversicherung kann den Beitrag hingegen fast verdoppeln. Dennoch lohnt sich der Versicherungsschutz, wenn Naturereignisse eine reelle Gefahr darstellen. Denn diese Risiken verursachen meist nicht nur kleinere Schäden. Sie können den gesamten Besitz zerstören.
Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll?
Die Hausratversicherung ist für alle sinnvoll, die ihr Hab und Gut gegen verschiedene Gefahren absichern möchten. Und die sicherstellen wollen, dass sie im Ernstfall die nötigen finanziellen Mittel erhalten, um ihr beschädigtes oder zerstörtes Eigentum ersetzen zu können.
Damit richtet sich die Hausrat nicht nur an Personen, die wertvolles Inventar besitzen. Auch in einem durchschnittlichen Haushalt liegt der Wert des Besitzes im fünfstelligen Bereich. Entscheidend ist also nicht, dass die Hausratversicherung einen kleinen Schaden ersetzt. Sondern im Ernstfall, wenn die gesamte Einrichtung oder ein Großteil des Eigentums zu Schaden kommt, finanziellen Schutz bietet.