Im Laufe des Lebens kann es bei Ihnen aus verschiedenen Gründen zu einem Rechtsstreit kommen. Dieser kann zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden, insbesondere, wenn die Prozesskosten das verfügbare Budget übersteigen. Um sich im Fall der Fälle auf einen Anwalt Ihres Vertrauens verlassen zu können, ohne die Kosten eines Rechtsstreites fürchten zu müssen, bietet die Rechtsschutzversicherung eine ideale Absicherung. Zusätzliche Leistungen können ebenfalls versichert sein, wie beispielsweise die kostenfreie Rechtsberatung oder die Kautionsübernahme.
Als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung sind Sie in der Lage, flexibel auf jede Form eines Rechtsstreites zu reagieren. Werden Sie von einem gegnerischen Anwalt in einem Prozess in eine Situation gebracht, in der Sie mit Ihrem Anwalt vor Gericht erscheinen müssen, um eine Klage abzuwehren, oder ggf. sogar eine eigene Klage anzustrengen, hilft die Rechtsschutzversicherung, die Prozesskosten, die Prozessnebenkosten und die Kosten Ihres Anwaltes zu tragen. Somit brauchen Sie sich vor Gericht nur noch um den Gegenstand der Klage zu kümmern und nicht mehr um die finanzielle Absicherung des Prozesses. Da auch im Bereich der Rechtsschutzversicherungen Unterschiede bezüglich der Einschlüsse der Tarife bestehen, ist Ihnen zu einer Prüfung der Tarife geraten. So sind beispielsweise weitere Familienmitglieder kostenfrei über die Rechtsschutzversicherung mitversichert, um im Falle einer Klage eine geeignete Absicherung der Kosten für Ihre Familie zu besitzen und sich vor Gericht ganz auf die Leistungen von einem Anwalt zu stützen.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt die versicherten Personen vor dem Kostenrisiko eines Rechtsstreits, denn außer den Kosten für einen Rechtsanwalt kommen zudem noch im ungünstigsten Fall die Kosten der Gegenpartei sowie Gerichtskosten hinzu.
Unter dem Begriff Kostenrisiko ist das finanzielle Risiko einer Prozesspartei (Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung) zu verstehen, welches ihn im Falle eines für ihn verlorenen Prozesses (Verfahrens) zusätzlich finanziell belastet. Die Praxis besagt: Im Falle eines verloren gegangenen Prozesses (Verfahrens) hat der Kläger oder Beklagte die anfallenden Kosten der Gegenpartei zu tragen, das betrifft alle angefallenen Kosten für einen Rechtsanwalt, eventuelle Sachverständige sowie Gerichtskosten. Aus diesem Grunde hat man ohne passende Rechtsschutzversicherung ein enormes Kostenrisiko.
Außer den eigenen Kosten für einen Rechtsanwalt müssen zudem die anfallenden Kosten und Auslagen der Gegenpartei berücksichtigt werden (z.B. Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige, Gutachter oder Zeugenaufwendungen).
Hierbei besagt eine entsprechende Faustregel: Als Veranschlagung wird von einem Kostenrisiko ausgegangen, welche sich über zwei Instanzen erstreckt (einschließlich Berufungsinstanz). Alle Streitigkeiten, welche einen Streitwert von bis zu 8.000 Euro beinhalten liegen in aller Regel unter den Kostenaufwendungen für Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie weiteren Auslagen (z.B. Zeugen, Gutachter usw.). Im Rahmen einer bestehenden Rechtschutzversicherung wird das entsprechende Kostenrisiko eines Verfahrens durch den jeweiligen Versicherungsanbieter getragen, wodurch Sie als Versicherungsnehmer ausreichend abgesichert sind.
Es gibt viele Gründe weswegen Sie mit Ihrem Arbeitgeber in Streit geraten können. Das kann teuer werden. Hier übernimmt eine Berufsrechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt.
In der ersten Instanz tragen im Streitfall beide Parteien Ihre eigenen Kosten. Unabhängig ob sie gewinnen oder verlieren. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt Ihre Kosten, egal wie der Streit ausgeht.
Der Arbeitsrechtsschutz wird in der Regel mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Wartezeit: Es gibt eine 3-monatige Wartezeit. Daher sollte die Arbeitsrechtsschutzversicherung schon weit vor dem Streitfall abgeschlossen worden sein.
Angestellte / Arbeitnehmer
Beamte
Angestellte des Öffentlichen Dienstes
Für Unternehmer, Selbständige und Geschäftsführer gibt es gesonderte Modelle der Rechtsschutzversicherung.
Streitigkeiten zum Arbeitsvertrag (Mutterschutz)
Widerspruch gegen Kündigung, Arbeitszeugnis oder Abmahnung
Mobbing, Diskriminierung, Beleidigung oder Übergriffe am Arbeitsplatz
Ausstehende Lohnzahlungen – wie z.B. Gehalt, Überstunden, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld
Fehler in Beurteilungen
Holen Sie sich eine Deckungszusage des Versicherers ein, wenn sie einen Rechtsfall vorliegen haben. Diese Deckungszusage können Sie selbst einreichen oder Sie beauftragen Ihren Anwalt (dieser wird aber ein Honorar berechnen)
Je nach Tarifvariante werden diese Kosten übernommen, wenn Sie gegen Ihren Arbeitgeber klagen:
eigene Anwaltskosten
Gerichtskosten
Kosten für den Gerichtsvollzieher
Kosten für Schlichtungsverfahren und Schiedsverfahren
Kosten für eine Mediation
Gelder für Zeugen
Kosten für Gutachten
Nicht übernommen wird:
Rechtsstreit aus rechtswidriger- oder vorsätzlicher Handlung (z.B. Diebstahl)
Ein Rechtsstreit aus Kollektivarbeitsrecht
Klären Sie, ob auch eine allgemeine Rechtsberatung eingeschlossen ist.
Klären Sie, die Versicherungssummen bzw. Deckungssummen.
Klären Sie, ob Sie Ihren Anwalt selbst aussuchen dürfen.
Achten Sie auf eine kostenfreie Telefonberatung um sich von einem Fachanwalt der Versicherung vorab inhaltlich beraten zu lassen.