Wenn ein Mensch einer anderen Person willentlich oder versehentlich Schaden zufügt, ist dieser für alle daraus resultierenden Kosten zur Verantwortung zu ziehen. Leider sind diese Kosten für Privatpersonen häufig kaum finanziell zu tragen. Damit Sie in einer solchen Situation in keine finanzielle Notlage geraten, sollten Sie den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Versicherung bestimmte Schadensfälle ausschließt, für die Sie einen gesonderten Vertrag abschließen müssen, wie beispielsweise eine Kfz-Versicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihre finanzielle Existenz, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen und zum Schadensersatz verpflichtet sind. Damit gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen auf dem Markt. Denn die kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Darüber hinaus fungiert die Versicherung als passiver Rechtsschutz. Denn sie prüft, ob Sie tatsächlich für den Schaden verantwortlich gemacht werden können und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Neben den wichtigsten Leistungsbausteinen Sach-, Personen- und Vermögensschäden enthalten gute Privathaftpflichtversicherungen weitere Leistungen:
Schlüsselverlust: Der Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel, Chip- und Codekarten
Forderungsausfalldeckung: Fügt jemand Ihnen einen Schaden zu und ist weder versichert noch finanziell in der Lage dafür aufzukommen, übernimmt Ihre eigene Forderungsausfalldeckung den Schadensersatz
Mietsachschäden: Leistung bei Schäden an der Mietwohnung sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen
Zusätzlich lässt sich die Privathaftpflichtversicherung mit weiteren Haftpflichtrisiken kombinieren, für die eine eigenständige Absicherung notwendig ist. Zum Beispiel mit einer Hundehalterhaftpflicht, einer Bauherrenhaftpflicht, einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
Je nach gewähltem Tarif sehen die Versicherer unterschiedliche Deckungssummen vor. Dabei handelt es sich um den maximalen Betrag, der im Schadensfall erstattet wird.
Für Personenschäden sollte die Versicherungssumme mindestens zehn Millionen Euro betragen. Denn wird eine Person schwer verletzt und kann lebenslang nicht mehr arbeiten und benötigt Unterstützung im Alltag, kann die Schadensersatzforderung sehr hoch sein. Einige Versicherer leisten sogar in unbegrenzter Höhe. Auch für die Zusatzbausteine wie Schlüsselverlust gelten Höchstgrenzen, die in den Vertragsbedingungen hinterlegt sind.
Eine Privathaftpflichtversicherung kann sich insbesondere in den zur Verfügung stehenden Einschlüssen von anderen privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden. Beispielsweise kann eine Privathaftpflichtversicherung andere Zusatzversicherungen ergänzen oder sogar vollständig enthalten. So kann der Versicherungsnehmer zwischen Tarifen wählen, die, sofern enthalten, die Bauherrnhaftpflicht oder Bestandteile der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung beinhalten. In diesem Sinne steht dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit offen, einen Tarif zu wählen, der seinen persönlichen Ansprüchen an eine optimal und individuell auf ihn abgestimmte private Haftpflichtversicherung genügt.
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