Was muss ich, was darf ich? - Der Gesetzgeber zieht die Schlinge in der Haftung des Arbeitgebenden zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) enger. Neben der Zuschusspflicht von 15% gibt es nun auch noch die Pflicht zur Versorgungsordnung zum 01.08.2022.
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung seit 01.01.2022
Jeder Arbeitgeber ab einem Mitarbeitenden ist betroffen, unabhängig davon, ob er bereits in seinem Unternehmen eine bestehende betriebliche Altersversorgung hat.